Das Büro ist über Karneval vom 12.02 bis 17.02. geschlossen - Notruf erreichbar

Drei Jahre Haft für Cybergrooming

Beim NDR findet sich ein Bericht zu einer Haftstrafe wegen Cyber-Groomings:

Das Landgericht Stralsund hat einen Mann aus Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) wegen sogenannten Cyber-Groomings zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt (…) Um sich das Vertrauen der Kinder zu erschleichen, gab er sich als 13-Jährige aus (…) Seit 2014 hatte der Mann mit dieser Masche in knapp 140 Fällen Erfolg. Im vergangenen Mai wurde er verhaftet und kam in Untersuchungshaft.

Aus der Nachricht des NDR; Stand: 29.11.2018 14:46 Uhr

Die Nachricht ist insoweit interessant, als das sie verdeutlicht, dass bei entsprechender Intensität ganz erhebliche Strafe – selbst verbunden mit Untersuchungshaft – zu erwarten sind.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Alle anzeigen)
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.