Drei Jahre Haft für Cybergrooming

Beim NDR findet sich ein Bericht zu einer Haftstrafe wegen Cyber-Groomings:

Das Landgericht Stralsund hat einen Mann aus Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) wegen sogenannten Cyber-Groomings zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt (…) Um sich das Vertrauen der Kinder zu erschleichen, gab er sich als 13-Jährige aus (…) Seit 2014 hatte der Mann mit dieser Masche in knapp 140 Fällen Erfolg. Im vergangenen Mai wurde er verhaftet und kam in .

Aus der Nachricht des NDR; Stand: 29.11.2018 14:46 Uhr

Die Nachricht ist insoweit interessant, als das sie verdeutlicht, dass bei entsprechender Intensität ganz erhebliche Strafe – selbst verbunden mit Untersuchungshaft – zu erwarten sind.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.