Beim NDR findet sich ein Bericht zu einer Haftstrafe wegen Cyber-Groomings:
Das Landgericht Stralsund hat einen Mann aus Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) wegen sogenannten Cyber-Groomings zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt (…) Um sich das Vertrauen der Kinder zu erschleichen, gab er sich als 13-Jährige aus (…) Seit 2014 hatte der Mann mit dieser Masche in knapp 140 Fällen Erfolg. Im vergangenen Mai wurde er verhaftet und kam in Untersuchungshaft.
Aus der Nachricht des NDR; Stand: 29.11.2018 14:46 Uhr
Die Nachricht ist insoweit interessant, als das sie verdeutlicht, dass bei entsprechender Intensität ganz erhebliche Strafe – selbst verbunden mit Untersuchungshaft – zu erwarten sind.
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner: Strafverteidiger & Fachanwalt für IT-Recht (Alle anzeigen)
- Hemmungsgrund des § 10 Abs. 1 EGStPO - 19. Januar 2021
- Strafprozesse in Zeiten von Corona - 19. Januar 2021
- OLG Düsseldorf: Im Internet zugängliche Luftbildaufnahmen sind allgemein bekannt - 19. Januar 2021