Boiler Room Scam

Unter „Boiler Room Scam“ versteht man eine (Anlage-)Betrugsmasche, bei der Anlegerinnen und Anleger unter Druck gesetzt werden, ihr Geld in angeblich besonders gewinnversprechende Wertpapiere zu investieren. Tatsächlich existieren diese Finanzinstrumente jedoch nicht und das Geld fließt direkt an die Betrügerinnen und Betrüger. Diese „Boiler Room Scams“ funktionieren meist über betrügerische Handelsplattformen im Internet.

„Boiler Room Scams“ werden von Täterinnen und Tätern (Personen/Unternehmen) durchgeführt, die regelmäßig keine Berechtigung zur Erbringung entsprechender Dienstleistungen haben und im (außereuropäischen) Ausland ansässig sind.

Um Anlegerinnen und Anlegern eine Informationsquelle über die Anbieter von Finanzdienstleistungen zur Verfügung zu stellen, unterhält die BaFin auf ihrer Internetseite eine Unternehmensdatenbank, in der lizenzierte Unternehmen abgefragt werden können. Dort sind auch Unternehmen aufgeführt, denen die BaFin bereits den Geschäftsbetrieb untersagt hat. Soweit sich im Rahmen des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs Anhaltspunkte aus eingereichten Beschwerden ergaben, wurde die jeweils zuständige Heimataufsichtsbehörde über den Inhalt der Beschwerde informiert.

Soweit es um Fragen der strafrechtlichen Verfolgung solcher Aktivitäten geht, sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Geldwäscheverdachtsmeldungen, die im Zusammenhang mit derartigen Aktivitäten eingehen, werden von der Financial Intelligence Unit (FIU) analysiert. Sofern sich die Verdachtsmeldungen als stichhaltig erweisen, werden entsprechende Analyseberichte an die Strafverfolgungsbehörden
übermittelt. (BT-Drucksache 20/6259, Seite 18-20)

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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