Berichte aus dem Elfenbeinturm zur Pflichtverteidigung

Grundsätzlich sind die Kolumnen von Fischer zur Justiz ganz brauchbar – doch bei einem Thema erregt er immer wieder meinen Unmut, der zunehmend ärgerlich wird: Wenn er aus seinem Elfenbeinturm heraus versucht, etwas zum praktischen Alltag der Strafverteidiger vor Ort zu schreiben. Vor allem, wenn es mal wieder um sein Lieblingsthema geht – das liebe Geld. Einige Klarstellungen zu seiner aktuellen Kolumne.

Pflichtverteidiger-Kontakt

  • Wir bieten professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung – die Pflichtverteidigung ist bei uns eine vollwertige Strafverteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht (keine Berufsanfänger, keine Terminsvertreter!)
  • Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben, einen Verteidiger zu benennen, rufen Sie an – wir kümmern uns um alles!
  • Wir stehen für eine Pflichtverteidigung zur Verfügung an Amtsgerichten und Landgerichten in den Gerichtsbezirken der Oberlandesgerichte Köln, Düsseldorf und Karlsruhe (Auflistung der konkreten Gerichte in unserer FAQ); in anderen Gerichtsbezirken übernehmen wir im Einzelfall nach Rücksprache. Im Sexualstrafrecht übernehmen wir keine Pflichtverteidigungen, bei Landgerichten machen wir Ausnahmen im Einzelfall.
  • Zwingende Bedingungen sind: Korrespondenz per Mail, nur nach Maßgabe des Anwalts per Telefon oder Videobesprechung; Anzahl und Umfang der Schriftsätze, Besprechungsdauer und -häufigkeit allein nach Ermessen des Anwalts, wobei es immer mindestens zwei persönliche Besprechungen gibt
Pflichtverteidiger in Aachen, Rechtsanwalt für Pflichtverteidigung: Strafverteidiger Jens Ferner bietet seriöse Pflichtverteidigung als Ihr Pflichtverteidiger ohne Abstriche im Raum Aachen

Nun ist das Gute, dass die meisten Menschen die für ein breites Massenpublikum deutlich zu langen Beiträge des Richters am BGH a.D. kaum vollständig lesen werden. Wenn sie es doch tun, bleibt nicht selten der Eindruck der gut verdienenden Verteidiger zurück, die es de Facto seit 15 Jahren in dieser Masse nicht mehr gibt – wenn man die Boutiquen außen vor lässt. In der Tat muss man vielmehr die Frage stellen, ob neben der steten Aushöhlung der prozessualen Rechte nicht gerade die mangelnde Bezahlung mit ein Grund sind, warum wenig betuchte Menschen in Strafprozessen zunehmend schlechter stehen. Abgesehen davon, dass mit den gesetzlichen Gebühren ein Strafverteidiger umso weniger verdient, je besser er verteidigt. Wenn dann jemand, der sich des Salärs eines früheren BGH-Richters (mit sicherlich gutem zusätzlichem Einkommen als Referent und Berater) erfreuen darf, erklärt wie gut es Pflichtverteidigern geht, wird ein Image gestreut, dem man entgegen treten muss.

Das beginnt bei diesem Satz:

(…) wenn es für einen „Verhandlungstag“ vor dem Amtsgericht 500 Euro an Gebühren gibt, dann kann dieser Tag mit Glück auch einmal 10 Minuten lang sein (…)

Mit Verlaub Herr Kollege: Die Terminsgebühr eines Pflichtverteidigers liegt bei 136 Euro. Das ist fast ein viertel des genannten Betrages. Und nur am Rande: Jemand wie ich bezahlt davon seine Mitarbeiter, seine Fortbildungen (mit gut bezahlten Referenten wie Ihnen), seine Literatur und bevor er sich dann ein Brötchen kaufen kann, wird brav versteuert. Ich weiss nicht, wo diese 500 Euro herkommen, die man in 10 Minuten verdienen soll (und die damit zu 3000 Euro Stundenhonorar aus der Staatskasse führen). Unverschämt ist schon die Behauptung allemal.

Richtig dreist wird es aber mit einem Satz wie dem hier:

„und sich bis zum Mittagessen in sechs Bagatellsachen wiederholen“

Man soll also 6 – oder je nach Lesart dieses Satzes gar 7 – Strafsachen an einem Tag haben? Auch hier Herr Kollege: Wo sollen diese massenhaften Pflichtverteidigungen denn bitte herkommen? Seit Jahrzehnten monieren die Strafverteidiger im gesamten Bundesgebiet die intransparente und mitunter äusserst ungerechte Vergabe von Pflichtverteidigungen; dies in einem Verfahren, dass geradezu dazu einlädt, dass die Justiz sich willfährige Verteidiger aussucht und sich derer entledigt, die auf die Wahrung prozessualer Form und Rechte achten. Kein Wort dazu, stattdessen aber der Eindruck, man verdient (sic!) 500 Euro pro Termin und macht derer sechse am Tag. Das ist nicht nur falsch und zementiert den Eindruck eines Schreibens aus dem Elfenbeinturm; es ist derart falsch, dass jedenfalls ich mich frage ob hier bewusst ein falscher Eindruck erzeugt wird.

Ich stelle insoweit klar: Von Pflichtverteidigungen kann man nicht leben, jedenfalls nicht, wenn man ein eigenes Büro hat mit den inzwischen explodierten Kosten für Personal und Fortbildung. Das von Fischer bemühte Bild, dass man halt „keinen Range Rover“ fahre aber eben nicht verhungern muss verzerrt die Umstände. Es wird das Bild verklärt, dass man etwa pauschal 160 Euro erhält für das Einarbeiten in eine Akte, gleich ob sie 30 Seiten oder 5000 Seiten hat. Es verkennt, dass inzwischen ständig Sachverständige mit entsprechend fachlicher Auseinandersetzung durch die Verteidigung benötigt werden, die übrigens – wie Dolmetscher – um ein vielfaches höher vergütet werden. Aber hier beschwert sich niemand, denn während Strafverteidiger ja „böse“ sind arbeiten Dolmetscher und Sachverständige auf der objektiven, „hellen“ Seite des Rechts. Und was macht unser Kollege hier, der zumindest etwas Reichweite hat mit seinen Beiträgen? Erzählt der Welt noch, wie gut es Pflichtverteidigern geht.


Gut, aber an der Sache vorbei ist dieser Hinweis:

Gelegentlich versuchen Schlaumeier, die Gebühren durch Zusatzhonorare aufzubessern, die sie mit dem Versprechen „besserer“ Leistungen von den Angeklagten oder deren Familien fordern. Das ist nicht nur erbärmlich, sondern auch, wenn es bei der Abrechnung der Pflichtverteidigergebühren mit der Justizkasse nicht angegeben und angerechnet wird, strafbarer .

„Erbärmlich“ ist das richtige Wort, vom Autor eines der verbreitetsten Handkommentare erwarte ich aber weniger den ebenso plakativen wie in dieser Form missverständlichen Hinweis auf einen möglichen (!) Betrug, der auch noch über Ecken mit Falschangaben bei der späteren Abrechnung konstruiert wird. Angebrachter wäre der Hinweis, dass Zusatzvereinbarungen ab Beiordnung unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt stehen und vollständig zurück gefordert werden können, wenn hierüber nicht ordentlich belehrt wird (siehe insoweit ausdrücklich und erschöpfend BGH, IX ZR 216/17).

Anders herum wird ein Schuh draus: Wer auf niedrige Pflichtverteidigergebühren keine Lust hat, mag von Anfang an klar stellen, nicht zur Verfügung zu stehen. Das Problem sind dabei vor allem die unverschämten Versprechungen, wenn etwa Gitterschleicher in der JVA, losgelöst von Aktenkenntnis, sich vor den eigenen mittellosen Mandanten setzen, das Blaue vom Himmel versprechen („Für 800 hol ich dich sofort raus“) und nebenbei den üblichen Müll vom „schlechten “ fabulieren … damit nach der misslungenen Haftprüfung es wieder einmal der Richter war, der einfach nicht wollte. Aber keine Sorge: Für nochmal 1000 Euro gibt es dann die harte Haftbeschwerde. Und mit ein bisschen Glück wird auch diesmal die Akte gelesen. Solche Fälle kennt man aber wiederum nur, wenn man forensisch tätig ist und eben nicht nur vom Schreibtisch aus über Strafverteidiger schreibt.


Das Geld ist wichtig und dem Kollegen Fischer will ich nichts Böses, seine Kolumnen geben vieles pointiert wieder und treffen oft dort, wo es weh tun muss. Aber: Wer finanziell abgesichert ist und nicht regelmässig in Pflichtverteidigungen tätig ist, kann nichts über den Alltag in diesen Gefilden schreiben. Er kann über seinen eigenen Eindruck von außen schreiben, wird aber spätestens bei der realistischen internen Betrachtung der Gebühren und Kosten scheitern. Wir müssen über Geld reden, weil jeder am Ende seine Wohnung bezahlen, Brötchen kaufen oder kaputte Heizungen reparieren lassen muss. Und wenn ein Anwalt für das Lesen einer Akte ausgerechnet in umfangreicheren Verfahren, die gerade besonders gefährlich sind, am Ende effektiv 10 Euro die Stunde erhält, wird er Anfangen, die Zeit zu kürzen die er investiert – damit er sie woanders gewinnbringender investieren kann. So entsteht schlechte Verteidigung. Und wer heute noch so tut, als würden manche Strafverteidiger nicht für den gesetzlichen arbeiten müssen in Pflichtverteidigungen, der hat schlicht keine Ahnung und sollte sich von dem Thema fernhalten: Die staatlichen Gebühren sind eine unrealistische Unverschämtheit und würden effektive Verteidigung durch die Bank gefährden – wenn die Kollegen nicht ihre Zeit freiwillig und aus Achtung vor dem Mandanten letztlich dann doch aufbringen.

Man merkt Übrigens schnell, ob jemand zumindest einen Funken Ahnung von der Arbeit in diesem Bereich hat – wer hin und wieder als Pflichtverteidiger tätig ist, der ohne Nennung des Mandanten vom Gericht beigeordnet wird, der weiss, dass er erst einmal viel Zeit investieren muss, um Hemmschwellen abzuarbeiten. Dank schlechter Werbearbeit noch schlechterer Kollegen glauben immer mehr Menschen, dass der Pflichtverteidiger nämlich für das Gericht arbeitet und meiden diesen. Daher macht es einen erheblichen Unterschied, ob ein Pflichtverteidiger durch den Mandanten benannt wurde oder vom Gericht ausgewählt wurde. Dabei zeigt die Praxis, dass ein erheblicher Teil der Menschen sich weder auf das gerichtliche Schreiben zur Benennung eines Pflichtverteidigers melden noch später dann beim Pflichtverteidiger – und so wiederum entsteht dann ein Teufelskreis, der endlich durchbrochen werden muss, etwa durch eine Reform der Vergabe der Pflichtverteidigungen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp

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