Außerordentliche Beschwerde aus wichtigem Grund

Der Bundesgerichtshof hat betont (2 ARs 403/22 und 2 AR 214/22), dass für die Annahme einer „außerordentlichen Beschwerde aus wichtigem Grund“ im Rahmen der StPO kein Raum ist. Zwar hat die Rechtsprechung zur Schließung von Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem teilweise Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen und anerkannt.

Diese genügen nach dem Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 – PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395, juris Rn. 68) nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit. Rechtsmittel müssen grundsätzlich im Gesetz geregelt sein; soweit dieses ein Rechtsmittel nicht vorsieht oder, wie etwa in § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, sogar ausdrücklich ausschließt, ist eine Anfechtungsmöglichkeit nicht gegeben.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.