Art der Tatausführung in der Strafzumessung

Dass die Art der Tatausführung einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden darf, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist – also gerade nicht, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenen geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt – ruft der Bundesgerichtshof (3 StR 294/22) in Erinnerung.

So kann ein Gericht grundsätzlich zwar ‘massivste Gewaltanwendung’ und ‘außergewöhnliche Brutalität’ zulasten eines Angeklagten in die Abwägung der Strafzumessung einstellen; es muss sich dann aber im Fall einer Schuldminderung damit befassen, ob dem Angeklagten die ihm vorgeworfene ‘außergewöhnliche Brutalität’ seines Vorgehens trotz der Umstände, die seine nicht ausschließbar erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit begründen, uneingeschränkt vorwerfbar ist. Eine solche kann schließlich Ausdruck einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung infolge etwa eines Affekts gewesen sein.

Im Übrigen liegt bei der Berücksichtigung der Art der Tatausführung durchaus regelmäßig eine gefährliche Gratwanderung zur (verbotenen) Doppelverwertung nach §46 III StGB,

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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