Dienstwagen bei Versetzung in den Innendienst

Dienstwagen: Trotz Versetzung in den Innendienst muss vertraglich zugesicherter Dienstwagen nicht herausgegeben werden. Ist ein Dienstwagen für die Dauer des Arbeitsverhältnisses auch zur Privatnutzung überlassen, rechtfertigt die Versetzung vom Außen- in den Innendienst keine Herausgabe des Pkw.Dies musste sich ein Arbeitgeber sagen lassen, der von einem Mitarbeiter nach dessen Versetzung die Herausgabe des Firmenwagens verlangte. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg schrieb dem Arbeitgeber ins Stammbuch, dass die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Überlassung des Pkw ein Teil der Vergütung sei. Das Herausgabeverlangen komme einer einseitigen Lohnkürzung gleich, die ebenfalls unzulässig sei (LAG Berlin-Brandenburg, 10 Sa 2171/06).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.