KFZ-Sachverständiger auch bei Fahrradschäden

Der Schädiger kann die Erstattung der Gutachtenkosten, die wegen einer Schadenbeurteilung an einem unfallbeschädigten entstanden sind, nicht pauschal mit dem Argument zurückweisen, der Gutachter sei Kfz-. So entschied jetzt das Amtsgericht Ansbach (1 C 571/21).

Bei nachgewiesenen Weiterbildungslehrgängen für die zusätzliche Qualifikation für Fahrräder sei die notwendige Sachkunde gegeben. Eine Ausbildung zum Fahrradgutachter gebe es derzeit nämlich nicht.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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