Dies nehme ich der Vollständigkeit halber auf – was später das Gesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität auf nationaler Ebene wurde, das war einige Jahre vorher dessen internationaler Grundstein: Am 23. November 2001 unterzeichneten sowohl die 26 Länder des Europarats als auch die USA, Kanada, Japan und Südafrika das „Übereinkommen über Computerkriminalität“ („Budapester Konvention gegen Datennetzkriminalität“, “Convention on Cybercrime”, “CCC”), das das Ziel hat, die länderspezifischen Computerstrafrechtsregelungen anzugleichen.
Diese CCC ist bis heute der Grundstein des sich weltweit etablierenden Internet-Strafrechts, dem inzwischen 64 Länder weltweit beigetreten sind und die die Vorgaben des CCC durch nationale Gesetze umgesetzt haben.
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