Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem Urteil vom 25.11.2021 (14 K 1178/20) entschieden.
(mehr …)Schlagwort: Vermögensarrest
Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Vermögensarrest: Mit dem Vermögensarrest wird noch während eines Ermittlungsverfahrens auf Vermögen des Beschuldigten zugegriffen. Informieren Sie sich hier bei uns über die rechtlichen Grundlagen des Vermögensarrests.
Wir unterstützen als Strafverteidiger bei einem Vermögensarrest und laufendem Ermittlungsverfahren!
So können Konten oder auch Arbeitslohn gepfändet werden – und schnell eine die Existenz bedrohende Lage eintreten. Dabei sind die Möglichkeiten eines Vermögensarrestes erschreckend schnell geschaffen, da der Staat geradezu leichtfertig auf Vermögenswerte Zugriff nehmen möchte. Der Vermögensarrest ist Teil der Einziehung im Strafverfahren.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!

Strafzumessung & Einziehung: Strafmilderung wegen Einziehung
Strafzumessung & Einziehung: Grundsätzlich gilt, dass die Einziehung eines hochwertigen Gegenstandes einen Strafmilderungsgrund darstellt, soweit sie denn auch Strafcharakter hat. Aus spezial- wie generalpräventiven Gründen soll dem Täter in diesem Fall durch Entziehung seines Eigentums das Verwerfliche seiner Tat nochmals nachdrücklich vor Augen geführt werden.
Es muss also bei der Strafzumessung grundsätzlich Berücksichtigung finden. Insoweit gilt der Grundsatz auch mit dem BGH, dass eine Maßnahme nach §74 StGB den Charakter einer Nebenstrafe hat und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung darstellt (so ausdrücklich etwa in BGH, 4 StR 422/20).
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
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Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel
Einziehung von Hardware bei Cybercrime
In IT-Strafsachen spielt die Einziehung von Hardware eine herausragende Rolle – die Staatsanwaltschaften und Gerichte sind hier häufig sehr interessiert, entsprechende Hardware dem Betroffenen zu entziehen; nicht selten hat man dabei das Gefühl, dass auf dem Weg noch eine zusätzliche Strafwirkung erzielt werden soll. Dabei sieht das Gesetz vor, dass gerade Werkzeuge der Tat aber eben auch gezogene Früchte der Tat zwingend einzuziehen sind.
Tatsächlich aber ist die Einziehung keineswegs ohne weiteres möglich, insbesondere ist regelmäßig die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Da geht es dann darum, um nicht eine (teilweise) Löschung ausreicht oder ob man aus einem PC nicht lediglich die Festplatte ausbauen kann.
Dazu bei uns: Einziehung im Strafverfahren
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Gesellschafterbeschlüsse und Ausschluss bei GmbHs – Neue Impulse durch den BGH
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Januar 2021 (Az. II ZR 391/18) bietet neue Perspektiven für den Umgang mit Gesellschafterbeschlüssen und deren Anfechtung. Die Entscheidung baut auf der früheren Rechtsprechung (vgl. BGH II ZR 153/03) auf und vertieft die Frage der Rechtsbefugnis von Gesellschaftern, insbesondere im Kontext von Ausschluss und Einziehung. Dieser Beitrag beleuchtet die Entscheidung und vergleicht sie mit der vorherigen Rechtsprechung, um Managern klare Handlungsrichtlinien für die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen zu bieten.
(mehr …)Neues Kaufrecht und Softwarerecht 2022
Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze.
Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der „größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten“ spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars (vormals Palandt). Die Umsetzung von Digitale-Inhalte-RL, Warenkauf-Richtlinie und des Gesetzes für faire Verbraucherverträge bringen weitreichende Änderungen, die man im kaufmännischen und vertragsrechtlichen Alltag ab dem 1.1.22 kennen muss. Weitreichende Änderungen im Kaufrecht und AGB-Recht werden die Arbeit der nächsten Jahre prägen, besonders für jeden, der mit der Überlassung digitaler Produkte zu tun hat oder der mit dem An- oder Verkauf sein Geld verdient.
Zum Jahreswechsel 2022 trat ein neues, auf Digitalisierung ausgerichtetes Kaufrecht in Kraft, das erhebliche Neuerungen mit sich bringt. Zu diesem neuen Kaufrecht 2022 bieten wir eine Beitrags-Serie in unserem Blog, die zum Jahresende 2021 von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner verfasst wurde:
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Teil 1: Überblick und neues Kaufrecht
Teil 2: Sicherheit
Teil 3: Digitale Produkte + Waren mit digitalen Elementen
Teil 4: die AktualisierungspflichtZur Annahme von Geldwäsche bei einem Finanzagenten
Immer wieder sind (teils arglose) Finanzagenten bekanntlich mit dem Vorwurf der Geldwäsche konfrontiert: Der Tatbestand der Geldwäsche ist insoweit erfüllt, wenn der Täter die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines Gegenstandes, der aus einer rechtswidrigen (bestimmten) Tat herrührt, vereitelt oder gefährdet.
Hiervon sind Tathandlungen umfasst, die den Ermittlungsbehörden den Zugang zum Tatobjekt oder dessen Einziehung erschweren. Wie das Landgericht Frankfurt a.M. (5/03 Qs 7/21) herausarbeitet, kommt es aber auf die Frage der konkreten Tatumstände an.
(mehr …)Zu Finanzagenten auch bei uns:
- Der Finanzagent
- Leichtfertige Geldwäsche
- Beitrag zur Strafbarkeit von Geldwäsche
- Geldwäsche durch Finanzagent, Beispiel 2 und Beispiel 3
- AG Aachen zur Strafbarkeit von Finanzagenten
- Finanzagenten schulden Schadensersatz
- Polizei warnt vor betrügerischen Stellenanzeigen
- EMMA: Jährliches Vorgehen gegen „Money Mules“
- Wie funktioniert Phishing (Beispiel: ZPhisher)
- Strafbarkeit von Warenagenten
Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.
Dazu gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes internetfähiges Mobiltelefon. Von diesem Grundsatz können vertraglich Abweichungen vereinbart werden. Geschieht dies in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers, sind diese nur dann wirksam, wenn dem Arbeitnehmer für die Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons eine angemessene finanzielle Kompensationsleistung zusagt wird.
(mehr …)Einziehung bei Geldwäsche nach der Reform
Mit der Reform der Geldwäsche 2021 konnte sich der BGH (5 StR 62/21) befassen und klarstellen, dass die nun quasi „zwingende“ Anordnung der Einziehung nach § 73 StGB (siehe dazu § 261 Abs.10 StGB), die den §§ 74ff. StGB vorgeht, bei Altfällen nicht anzuwenden sein wird, da auch bei der Einziehung der Grundsatz der Anwendung des milderen Gesetzes gilt:
Dies folgt allerdings nicht schon daraus, dass nach § 261 Abs. 10 StGB in der Fassung vom 9. März 2021 (BGBl. I, S. 327) für die Einziehung von Geldwäscheobjekten nunmehr vorrangig die §§ 73 ff. StGB gelten. Denn anders als die im Ermessen des Gerichts stehende Anordnung nach §§ 74, 74c StGB ist die Einziehung nach §§ 73, 73c StGB zwingend vorgeschrieben.
Die §§ 73 ff. StGB sind mithin nicht das mildere Recht im Sinne des § 2 Abs. 3 und 5 StGB, sodass das Landgericht – mangels einer diese Regelung ausschließenden Übergangsvorschrift – gemäß § 2 Abs. 1 StGB das zur Tatzeit geltende Gesetz hätte anwenden müssen.
BGH, 5 StR 62/21Verteidigung bei Geldwäsche
Beim Vorwurf Geldwäsche verteidigen unsere Strafverteidiger professionell und ruhig, vom Vorwurf bis zur Einziehung.
Ein wenig seltsam ist aber, dass der BGH diesen Fehler nicht korrigiert, da man dort ausschließt, dass die Entscheidung des LG anders ausgefallen wäre:
Der Senat schließt aus, dass das Landgericht bei zutreffender
rechtlicher Bewertung auf die Einziehung des Wertes der von dem Angeklagten durch die Geldwäschestraftaten erlangten Buchgelder verzichtet oder mildere als die hierfür verhängten Geldstrafen verhängt hätte.Wie man diesen Kunstgriff vollführt angesichts der Tatsache, dass ein Gericht offenkundig gar nicht wusste, dass es einen Ermessensspielraum hatte, ist durchaus bemerkenswert.
Großeinsatz in NRW und Aachen gegen organisierte Kriminalität mit Hawala-Geldwäsche
Die „Hawala-Rechtsprechung“ des BGH dürfte einen heute laufenden Großeinsatz durchaus beschleunigt haben, speziell was das Ausstellen von Durchsuchungsbeschlüssen und Haftbefehlen anging:
Das Ermittlungsverfahren der bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) richtet sich gegen Mitglieder eines international agierenden Geldwäsche- und Hawala-Netzwerks. Seit dem frühen Morgen durchsuchen über 1000 Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums der Landeshauptstadt, der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft insgesamt mehr als 80 Häuser, Wohnungen, Büros und Geschäftsobjekte.
Quelle: PM der Polizei Düsseldorf, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/13248/5038746Nochmals verschärft werden dürfte die gesamte Situation durch den zwischenzeitlich reformierten Tatbestand der Geldwäsche, der inzwischen abstrus weit gefasst ist und verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt.
Verteidigung bei Geldwäsche
Beim Vorwurf Geldwäsche verteidigen unsere Strafverteidiger professionell und ruhig, vom Vorwurf bis zur Einziehung.
Die Maßnahmen heute werden aufgeschreckt haben, gleichwohl muss umsichtig agiert werden. Neben den strafrechtlichen Sanktionen wird die Abschöpfung von Vermögen erhebliche Probleme bereiten, viele Beteiligte werden wohl einen Vermögensarrest erhalten. Wer hier nicht taktisch klug agiert, zerstört am Ende beides: juristische und wirtschaftliche Zukunft. Zugleich zeigt sich, dass aktuell massiv gegen organisierte Kriminalität im Bereich Geldwäsche vorgegangen wird.
Hochwasser-Soforthilfegelder sind pfändungsfrei
Das Amtsgericht Euskirchen hat jetzt entschieden, dass im Rahmen der Soforthilfe „Hochwasser“ auf sogenannte Pfändungsschutzkonten ausgezahlte Beträge auf entsprechenden Antrag über den Sockelbetrag hinaus pfandfrei zu stellen sind.
(mehr …)Einziehung eines Leasingfahrzeugs nach verbotenem Autorennen
Einziehung von PKW nach Autorennen: Das Landgericht Tübingen (3 Qs 16/21) hat in einem Verfahren mit dem Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens die Voraussetzungen für eine Einziehung eines Leasingfahrzeugs verneint.
Zum verbotenen Kraftfahrzeugrennen auch bei uns:
(mehr …)OLG Düsseldorf: Wer ein WLAN betreibt hat Prüfungspflichten (2009)
Überraschend wenig Beachtung hat ein Urteil des OLG Düsseldorf (I-20 W 146/08) vom 11.5.2009 erfahren. Hier hatte sich das OLG, wie schon zuvor (I-20 W 157/07) mit der Haftung eines WLAN-Betreibers als Störer zu beschäftigen. Dabei findet das OLG nicht nur deutliche Worte, sondern setzt sich auch mit der entgegengesetzten Rechtsprechung aus Frankfurt auseinander.
Achtung: Dieser Artikel ist älter, beachten Sie unseren Übersichtsartikel zur Störerhaftung bei einem WLAN
Dienstwagen: Betriebliche Verfallfrist auch für Schaden bei Privatfahrt
Der Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Beschädigung des Firmenwagens während eines erlaubten privaten Abstechers bei der Rückkehr von einem auswärtigen Einsatz fällt unter eine tarifvertragliche Verfallfrist für Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen. (mehr …)
Praktikum und Mindestlohn: Wann können Praktikanten eine Vergütung verlangen?
Mindestlohn im Praktikum – Der häufig genutzte Begriff „Generation Praktikum“ macht es deutlich: Immer mehr Berufseinsteiger leisten Praktika ab, und zwar nicht nur vor und während, sondern auch nach ihrer Ausbildung. Vielfach werden sie dabei wie Vollzeitarbeitskräfte eingesetzt, aber nicht oder nur gering vergütet. Lesen Sie nachfolgend, wann Sie als Arbeitgeber was zahlen müssen und wie Sie ein Praktikumsverhältnis richtig gestalten.
Update: Der Beitrag stammt aus dem Jahr 2007 und wurde angesichts des Mindestlohngesetzes vom 1.1.2015 aktualisiert.
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