Die „Hawala-Rechtsprechung“ des BGH dürfte einen heute laufenden Großeinsatz durchaus beschleunigt haben, speziell was das Ausstellen von Durchsuchungsbeschlüssen und Haftbefehlen anging:
Das Ermittlungsverfahren der bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) richtet sich gegen Mitglieder eines international agierenden Geldwäsche- und Hawala-Netzwerks. Seit dem frühen Morgen durchsuchen über 1000 Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums der Landeshauptstadt, der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft insgesamt mehr als 80 Häuser, Wohnungen, Büros und Geschäftsobjekte.
Quelle: PM der Polizei Düsseldorf, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/13248/5038746
Nochmals verschärft werden dürfte die gesamte Situation durch den zwischenzeitlich reformierten Tatbestand der Geldwäsche, der inzwischen abstrus weit gefasst ist und verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt.
Verteidigung bei Geldwäsche
Beim Vorwurf Geldwäsche verteidigen unsere Strafverteidiger professionell und ruhig, vom Vorwurf bis zur Einziehung.
Die Maßnahmen heute werden aufgeschreckt haben, gleichwohl muss umsichtig agiert werden. Neben den strafrechtlichen Sanktionen wird die Abschöpfung von Vermögen erhebliche Probleme bereiten, viele Beteiligte werden wohl einen Vermögensarrest erhalten. Wer hier nicht taktisch klug agiert, zerstört am Ende beides: juristische und wirtschaftliche Zukunft. Zugleich zeigt sich, dass aktuell massiv gegen organisierte Kriminalität im Bereich Geldwäsche vorgegangen wird.
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