Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 10. Dezember 2024 (Az. 2 Ta 5/24) eine bedeutsame Entscheidung zur Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern getroffen. Der Fall betraf eine Dozentin, die an einer privaten Heilpraktikerschule unterrichtete und die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft begehrte.
Das Gericht entschied, dass keine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, und verwies den Rechtsstreit an die Zivilgerichte. Diese Entscheidung beleuchtet zentrale Fragen zur Einordnung von Arbeitsverhältnissen und zu den Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht, insbesondere im Kontext von Crowdworkern und ähnlichen Tätigkeiten.
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