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Schlagwort: cannabis

Rechtsanwalt für Cannabis: Unsere Kanzlei ist auf die Strafverteidigung spezialisiert, insbesondere im BtMG auf Fragen rund um Cannabis sowie verwandte Produkte wie Cannabidiol (CBD). Unsere grenznah zu den Niederlanden gelegene Kanzlei ist seit über 25 Jahren im BtMG-Strafrecht tätig und vertritt Sie bei Besitz, Handeltreiben oder Einfuhr von Cannabis professionell und seriös. Auch im Lebensmittelstrafrecht, das sich bei Cannabis schnell mit dem BTM-Strafrecht überschneidet. Mehr zu unserer Tätigkeit im BtMG!

Cannabis

Hanf (lateinisch Cannabis) ist eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hanfgewächse und zählt zu den ältesten Nutzpflanzen der Erde – zugleich kann es als Rauschdroge verwendet werden. Cannabis zählt zu den so genannten weichen Drogen, sein Grenzwert zur nicht-geringen Menge liegt bei 7.5 Gramm Wirkstoffgehalt.

Cannabidiol

Cannabidiol (CBD) ist ein Cannabinoid der weiblichen Pflanze und rechtlich derzeit hochumstritten. Nach unserer Auffassung sind zahlreiche vermeintliche rechtliche Graubereiche tatsächlich rechtlich greifbar, insbesondere seit der Bundesgerichtshof hier einige erste strafrechtliche Klarstellungen getroffen hat.

  • Bundesgerichtshof entscheidet über Strafbarkeit des Verkaufs von Cannabidiol (hier: Hanftee)

    Bundesgerichtshof (6 StR 240/20) zur Strafbarkeit bei Verkauf von Cannabidiol-Hanftee mit äußerst niedrigem Wirkstoffgehalt: Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln jeweils zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. 

    Hinweis: Die Entscheidung ist für die mitunter bestehende Grauzone des Vertriebs (vermeintlich) legaler Cannabis-Produkte von herausragender Bedeutung. Insbesondere was den Irrtum über die Legalität etwa beim Vertrieb von Hanftee oder Cannabidiol angeht.

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  • Strafbarer Vertrieb von Cannabidiol-Produkten

    Immer wieder gibt es im BTM-Strafrecht Diskussionen und Streit um die (il)Legalität von Cannabidiol (CBD). Das AG Freiburg (28 Ds 620 Js 119/19) hat im Jahr 2020 hervorgehoben, dass losgelöst von den typischen Diskussionen um den Wirkstoffgehalt bei CBD hier eine Strafbarkeit im Raum steht.

    Dazu auch: Strafbarkeit von Cannabidiol (CBD)

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  • Besitz von Betäubungsmitteln einschränkend zu Würdigen

    Der Bundesgerichtshof (1 StR 247/20) hat in einer durchaus beachtlichen Entscheidung am Rande die Frage des Besitzes von Betäubungsmitteln „aufgeweicht“. Bisher ist die Rechtsprechung hier recht rigide, nunmehr führt der BGH neben altbekannten Ausführungen aus:

    Besitz im Sinne der § 29a Abs. 1 Nr. 2 Variante 4, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG setzt ein tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und einen Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (…). Allein eine ʺfreie Zugänglichkeitʺ des Rauschgifts genügt nicht (…)

    Da der Angeklagte lediglich zwecks Eigenkonsums sich am Cannabisvorrat bedienen wollte, musste er dafür B. s Verfügungsgewalt nicht in Frage stellen. Solange B. den – nicht übermäßigen – Mitkonsum des Lebensgefährten seiner Gehilfin duldete, musste der Angeklagte keinen Besitzwillen entwickeln. Unter diesen Umständen begründet der bloße Eigenkonsum an ʺOrt und Stelleʺ noch keinen Besitz.

    Der letzte Teilsatz ist in der Tat neu und wäre bisher durch Instanzgerichte wohl (wie hier!) anders beurteilt worden. Der Bundesgerichtshof öffnet zumindest die Türe nun dahingehend, dass die schlicht zum (straflosen) Konsum notwendige Besitzbegründung nicht immer ein Besitz im Sinne des BtMG sein muss. Das bietet Verteidigungspotential, hängt aber stark an den Gegebenheiten des Einzelfalls.

  • Unterbringung nach §63 StGB bei Alkohol, Drogen & Psychose

    Im Rahmen der Frage einer Unterbringung nach §§63, 64 StGB ist das Zusammentreffen von psychischen Erkrankungen, Alkohol und Drogentoxikationen immer wieder schwierig. Der BGH weist insoweit darauf hin, dass wenn bei einem Angeklagten zu den Tatzeitpunkten neben einer Psychose auch eine Mischintoxikation aus Alkohol und Cannabis vorlag, zu beachten ist, dass sich die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus grundsätzlich verbietet. Dies jedenfalls wenn der Ausschluss oder die erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit nicht schon allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern erst durch aktuell hinzutretenden Genuss berauschender Mittel, insbesondere Alkohol, herbeigeführt worden ist.

    Dazu auch: Unterbringung nach §63 StGB

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  • Cannabidiol (CBD) – CBD Legal?

    Cannabidiol (CBD) – CBD Legal?

    Cannabidiol strafbar: Ist CBD legal oder ist es strafbar Cannabidiol (CBD) zu kaufen? Es gibt dazu eine Vielzahl von Beiträgen und Texten – und in der Tat habe ich hierzu in meiner Praxis auch Fälle, in denen Menschen darauf verweisen, im Vertrauen auf die (vermeintliche) Legalität von CBD Bestellungen getätigt zu haben.

    Gleich wie man es sieht – und manche wollen es ja krampfhaft so sehen, dass es erlaubt ist: Lieber nichts bestellen.

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  • Polizei NRW führt Drohnen ein

    Polizei NRW führt Drohnen ein

    Wie das NRW Innenministerium mitteilt, werden in NRW für die Polizei 106 Drohnen angeschafft, mit denen ausgerüstet werden sollen:

    • 16 Kriminaltechnische Untersuchungsstellen (KTU)
    • die Tatortvermessungsgruppe des Landeskriminalamtes
    • die Bereitschaftspolizei mit 76 Drohnen

    Der Innenminister wird zum Einsatzzweck im weiteren zitiert mit den Worten

    „Drohnen machen die Arbeit der Polizei an vielen Stellen einfacher und erweitern ihre Möglichkeiten – gerade, wenn es um die Verfolgung von Tätern, die Aufklärung und Beweissicherung von Straftaten oder die Aufnahme von Verkehrsunfällen geht“

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  • Darknet-Drogenshop „Lenas Bioladen“ von Ermittlern ausgehoben

    Darknet-Drogenshop „Lenas Bioladen“ von Ermittlern ausgehoben

    In einer Pressemitteilung vom 04.08.2020 teilt die Generalstaatswaltschaft Bamberg als zuständige Zentralstelle Cybercrime Bayern mit, dass der Drogenshop „Lenas Bioladen“, betrieben im Darknet, wohl „hochgenommen“ wurde. Dabei wurde zwei Personen als mutmaßliche Betreiber festgenommen.

    Wieder war wohl der Versand, also die Brücke von virtueller in realer Welt, Anknüpfungspunkt für Ermittlungen (weswegen der Gesetzgeber auch weiter tätig werden möchte, Bericht dazu folgt). Dabei sind inzwischen in meinem Umfeld regelmässig Ermittlungen in Richtung Ursprung des Versandweges und/oder Beschaffung der Verpackungsmaterialien die erfolgreichsten Ermittlungsansätze, die derartige Betreiber auch gerne unterschätzen. Dabei geht es vorliegend um den Handel mit 4kg Cannabis insgesamt, also um das Handeltreiben in nicht geringer Menge, wobei das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit erfüllt sein könnte, weswegen man bei empfindlichen 2 Jahren Mindestfreiheitsstrafe pro Tat landen könnte. Wie viele Taten letztlich vorliegen dürfte auf den Einzelfall ankommen, da gerade beim Handel im Darknet auf einen fortlaufend konstanten Verkaufsvorrat geachtet wird, was für weniger Taten (bis hin zu einer Tat!) sprechen dürfte.

    Kritischer dürfte wieder einmal sein, dass wahrscheinlich Daten der Käufer vorhanden sein werden, die die Ermittler nun ebenso auswerten – dem ein oder anderen Käufer könnten schlaflose Nächte bevorstehen.

    Dazu auch bei uns: Veräußerung von Bitcoins durch Staatsanwaltschaft im Zuge von Ermittlungen

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  • Amphetamin: Preise, Wirkstoffmenge, Konsumverhalten und Beschlagnahmen in der EU

    Preise & Wirkstoffmenge von Cannabis: Die Menge an durch die Behörden beschlagnahmtem Amphetamin ist seit Jahren in einem recht konstanten Trend – wobei man der Grafik der EMCDDA auch entnehmen kann, wie sich in der EU insgesamt die für Strafverfahren wichtigen Werte verteilen:

    • Wirkstoffgehalt: Reicht von 13% bis 67%, im Schnitt zwischen 20 – 35%
    • Preis: Von 7 Euro bis 50 Euro pro Gramm, im Schnitt 10-25 Euro
    • Konsumverhalten: Dabei konsumiert etwa ein drittel täglich, wobei Essen/Trinken und Sniffen die verbreitetsten Konsummethoden sind
    • Nicht geringe Menge: Amphetamin 10 Gramm; MDMA 30 Gramm
    European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (2021)

    Die extreme Varianz der Werte dürfte sich damit erklären lassen, dass unter „Amphetamine“ als Oberbegriff einfach zu viele unterschiedliche Begriffe fallen.

    Beachten Sie unbedingt auch die Thematik des Wirkstoffgehalts:

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  • Betäubungsmittel bei Hausdurchsuchung gefunden

    Bei Hausdurchsuchungen ploppt regelmäßig die verquere Drogenpolitik der vergangenen Jahrzehnte auf: Erschreckend oft wird bei einer Hausdurchsuchung irgendein Betäubungsmittel gefunden. Manchmal nur im kleinen, für den Eigenbesitz und Verbrauch, manchmal aber – jedenfalls in unserer Aachener Region – sind es gerade Zufälle, die dazu führen, dass sich Polizisten vor einem Growzelt mit einem Cannabis-Plantage wiederfinden.

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  • Entzug der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum

    Cannabiskonsum und Entzug der Fahrerlaubnis: Entsprechend Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ist jemand dann fahrungeeignet, wenn er als gelegentlicher Cannabiskonsument nicht zwischen diesem Konsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen trennt. Wer mit einem solchen Vorwurf durch die Fahrerlaubnisbehörde konfrontiert ist, der konzentriert sich auf zwei Aspekte:

    1. Liegt überhaupt eine mangelnde Trennung vor
    2. oder ist er gar nicht gelegentlicher Konsument

    Grundsätzlich jedenfalls gilt: Zweifel an der Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers liegen vor, wenn ein gelegentlicher Cannabiskonsument erstmalig unter Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug führt. In diesem Fall sind allerdings abklärungsbedürfte Zweifel an der Fahreignung gerechtfertigt, die Fahrungeeignetheit steht noch nicht fest. Insoweit ist an die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu erinnern, mit der vorher ein Gutachten einzuholen ist.

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  • Erstmalig mit Cannabis im Strassenverkehr: Cannabisabstinenz nicht maßgeblich

    Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 L 338/20, hat hervorgehoben, dass es bei einem Cannabiskonsumenten auf die Frage einer Cannabisabstinenz nicht zwingend ankommt: Wer erstmalig gegen das Trennungsgebot verstoßen hat, bei dem soll ein Gutachten lediglich klären, ob er auch künftig gegen das Trennungsgebot verstößt. Die Behörde muß den Abschluß eines Drogenabstinenzprogramms daher nicht abwarten:

    Das Gericht weist allerdings darauf hin, dass die Anordnung als verhältnismäßig erscheint, da nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Fahrungeeignetheit des Antragstellers aufgrund des gelegentlichen Cannabiskonsums und des einmaligen Verstoßes gegen das Trennungsgebot nicht feststand. Auch ist der Erlass der Gutachtenanordnung ohne Ermessensfehler erfolgt. Denn in der Regel ist die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich, wenn ein gelegentlicher Cannnabiskonsum feststeht und einmalig gegen das Trennungsgebot verstoßen wurde (…)

    Danach hat der Antragsgegner das Ermessen, ob er die medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet, fehlerfrei betätigt, indem er das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs mit der Belastung des Antragstellers mit der Gutachtenerstellung abgewogen hat und richtigerweise zu dem Ergebnis gelangt ist, dass nur durch die Vorlage des medizinisch-psychologischen Gutachtens festgestellt werden kann, ob der Antragsteller auch zukünftig ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis führen wird. Auch ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund der Antragsgegner vor Erlass der Ordnungsverfügung hätte verpflichtet sein sollen, dem Antragsteller die Gelegenheit zum Erbringen von Abstinenznachweisen einzuräumen (…)

    Dabei ist die Gutachtenfrage nur auf die Feststellung gerichtet, ob der Antragsteller künftig gegen das Trennungsgebot verstoßen wird. Der gelegentliche Cannabiskonsum ist fahrerlaubnisrechtlich unbedenklich, solange er vom Führen eines Kraftfahrzeuges getrennt wird, so dass die Cannabisabstinenz allein nicht zwingend nötig ist, um ein positives Gutachten erhalten zu können (…) Hat der Antragsteller indes ein negatives Gutachten vorgelegt, das – wie hier – schlüssig seine Fahrungeeignetheit belegt, so ist ein Zuwarten mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen bis zum Abschluss eines Drogenabstinenzprogramms regelmäßig aus Gründen der Effektivität der Gefahrenabwehr untunlich, da ein derartiges Vorgehen regelmäßig nicht mit dem übergeordneten Interesse des Schutzes der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern zu vereinbaren ist,

    Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 L 338/20
  • MPU-Gutachten bei Cannabis-Konsum: Fragestellung

    Nachdem das BVerwG klargestellt hat, dass die einmalige Fahrt nach Cannabiskonsum nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis reicht, wenn keine MPU angeordnet wurde, stellen sich zunehmend Fragen der Praxis. Insbesondere hochgradig kritisch ist bei Anordnung eines MPU-Gutachtens die maßgebliche Gutachtenfrage bei (nur) gelegentlichem Cannabis-Konsum. Das VG Oldenburg (7 B 392/20) hat sich in einem stilblütenreichen Beschluss recht genervt zur Frage geäußert.

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  • Nicht geringe Menge BtMG

    Nicht geringe Menge BtMG

    Nicht geringe Menge BtMG (Betäubungsmittel): Wo liegt der Grenzwert zur nicht geringen Menge im Betäubungsmittelstrafrecht? Nach der in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof angewandten Methode zur Bestimmung des Grenzwertes eines Betäubungsmittels ist dieser stets in Abhängigkeit von der konkreten Wirkungsweise und Wirkungsintensität des Betäubungsmittels festzulegen (so etwa BGH, 2 StR 311/20).

    Im Folgenden werden häufige Grenzwerte zur „nicht geringen Menge“ aufgelistet, weiter unten finden Sie fachliche Ausführungen zur nicht geringen Menge sowie eine detaillierte Darstellung einzelner Betäubungsmittel mit Rechtsprechung-Hinweisen.

    Kurzübersicht nicht geringe Menge BtMG (Wirkstoffgehalt!)

    • Nicht geringe Menge Cannabis (Marihuana oder Haschisch): Nach alter Rechtslage (BtMG) 7,5 Gramm, nach neuer Rechtslage (KCanG) derzeit unklar
    • Nicht geringe Menge Amphetamin: 10 Gramm
    • Nicht geringe Menge Methamphetamin: 5 Gramm
    • Nicht geringe Menge MDMA: 30 Gramm
    • Nicht geringe Menge Kokain: 5 Gramm
    • Nicht geringe Menge Heroin: 1,5 Gramm
    • Nicht geringe Menge GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure): 200g
    • Nicht geringe Menge Opium: Abhängig von Konsumart und noch nicht abschliessend geklärt!

    Dabei gilt es zugleich, einen juristischen Mythos zur nicht geringen Menge aufzugreifen: Die angebliche Straflosigkeit des Besitzes geringer Mengen von Drogen, zusammengefasst häufig unter dem Schlagwort „Eigenverbrauch“ oder auch „Eigenbedarf“. Gerade in unserer grenznahen Region muss man leider häufig feststellen, dass besonders junge Menschen glauben, es wäre uneingeschränkt straflos, wenn man geringe Mengen von Drogen (etwa „eine Tüte“) in den Niederlanden kauft und dann mit nach Deutschland bringt.

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  • Medizinisch-psychologisches Gutachten bei Medizinalcannabis

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis bei Einnahme von Medizinalcannabis: Wenn die Einnahme von Medizinalcannabis ärztlich verordnet wurde, kommt es auf die Frage, ob der Betroffene den Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen trennen kann nicht an, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 4574/18, klargestellt hat.

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  • Zwei-Drittel-Strafe und Prognose bei BTM-Straftaten

    Bei BTM-Straftaten liegt regelmässig ein Konsum-Hintergrund vor, was die Prognose für eine Bewährung bei einer Aussetzung der Reststrafe eher schwierig macht – auf den ersten Blick. Wenn geprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung gem. § 57 Abs. 1 StGB vorliegen ist hier aber kein strengerer Maßstab anzulegen.

    Insbesondere bei erstmaliger Verbüßung einer Freiheitsstrafe und wenn es während des Strafvollzugs keinerlei Anlass zu Beanstandungen gegeben hat kann davon ausgegangen werden, dass die Strafe ihre spezialpräventiven Wirkungen entfaltet hat und es verantwortbar ist, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen (siehe BGH, 1 AR 266/03).

    Dazu auch: Zwei-Drittel-Strafe

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