Betäubungsmittel bei Hausdurchsuchung gefunden

Bei Hausdurchsuchungen ploppt regelmäßig die verquere Drogenpolitik der vergangenen Jahrzehnte auf: Erschreckend oft wird bei einer irgendein Betäubungsmittel gefunden. Manchmal nur im kleinen, für den Eigenbesitz und Verbrauch, manchmal aber – jedenfalls in unserer Aachener Region – sind es gerade Zufälle, die dazu führen, dass sich Polizisten vor einem Growzelt mit einem -Plantage wiederfinden.

Die Aufregung ist jedenfalls bei uns im Aachener Raum dann nicht immer gleich ganz gross, allerdings ändert sich sofort das Programm. Das aus gutem Grund, da ein Handeltreiben mit nicht geringer Menge im Raum stehen wird, was zu einer Mindest- von einem Jahr führt. Wenn dann nicht umgehend alles sichergestellt und abtransportiert werden kann, werden die entsprechenden Räume versiegelt und später leer geräumt, dies ist aber jedenfalls in unserer Praxis nur in wenigen Fällen vorgekommen, wenn es nämlich um derart erhebliche Mengen ging, dass die Polizei vor einem Logistikproblem stand.

Kritisch sind auch hier wieder Spontanäusserungen, ein kurzes „ach das hatte ich ganz vergessen“ bei einem kleineren Fund macht dann gleich mal alles Verteidigungspotential zunichte. Auch und gerade bei Betäubungsmittelfund im Rahmen einer Hausdurchsuchung gilt: Mund halten.

Sollten erhebliche Mengen gefunden werden, etwa eine , muss man sich darauf einstellen, jedenfalls zur Polizei mitgenommen zu werden. Je nach persönlichen Lebensumständen, konkreten Umständen der und vorhandener Menge wird im Weiteren beurteilt werden, ob ein Haftantrag gestellt wird. Die Grauzone zwischen Haft und wieder nach Hause gehen ist recht breit gefächert, pauschal lässt sich hier auf keinen Fall was sagen – in jedem Fall aber lohnt sich das Kämpfen. Und es zahlt sich aus, wenn man so klug war, im Rahmen der Vorbereitung einen Strafverteidiger vorab auszusuchen, der sich dann im Fall der Fälle auf den Weg zur Polizei macht.

Als dringender Hinweis: Unterlassen Sie (spontane) Versteckaktionen. Einer unserer Mandanten machte beispielsweise die Türe nicht auf und lief stattdessen mit seinen Lieblingspflänzchen unterm Arm über das Garagendach weg (wobei man ihn herrlich beobachten konnte). Klingt Lustig, kam aber gar nicht spaßig beim Haftrichter an und es war harte Arbeit, hier wenigstens eine Außer-Vollzugsetzung des Haftbefehls zu erreichen. Im Zweifel muss gelten: Die eigene Freiheit geht vor, Finger weg von Schwachsinnsaktionen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.