Polizei NRW führt Drohnen ein

Wie das NRW Innenministerium mitteilt, werden in NRW für die Polizei 106 Drohnen angeschafft, mit denen ausgerüstet werden sollen:

  • 16 Kriminaltechnische Untersuchungsstellen (KTU)
  • die Tatortvermessungsgruppe des Landeskriminalamtes
  • die Bereitschaftspolizei mit 76 Drohnen

Der Innenminister wird zum Einsatzzweck im weiteren zitiert mit den Worten

„Drohnen machen die Arbeit der Polizei an vielen Stellen einfacher und erweitern ihre Möglichkeiten – gerade, wenn es um die Verfolgung von Tätern, die Aufklärung und Beweissicherung von Straftaten oder die Aufnahme von Verkehrsunfällen geht“

Aus meiner Sicht ist dringend zu differenzieren: Im Bereich der Tatort-Aufklärung, etwa nach einem Verkehrsunfall, können Drohnen erhebliche Arbeit leisten – und auch Aufklärungssicherheit.

Polizei NRW führt Drohnen ein - Rechtsanwalt Ferner

Ansicht einer (aus der Galerie des Innenministeriums NRW): Optisch erkennbar und mit dem Farbkonzept sofort der Polizei zuzuordnen

Das Problem ist – wie immer bei technischen Entwicklungen – der weitere Fortschritt: Wie frei und unbeobachtet fühlen sich Bürger, wenn vielleicht in 10 Jahren jeder Streifenwagen eine angeschlossene Drohne hätte? Oder Drohnen standardmässig über deutsche Städte surren im Zuge allgemeiner Beobachtung.

Man sollte frühzeitig über solche Szenarien sprechen – ebenso wie über das Missbrauchspotential, wenn die ersten auf die Idee kommen, ihre Privaten Drohnen mit farblich passenden Aufklebern so zu bekleben, dass sie bei einem flotten Blick für einen Laien wie eine Polizeidrohne aussehen. Eine Lösung wäre, dass zB jede Polizei-Drohne über einen Transponder online auf einem Live-Tracker für jeden Bürger zu sehen ist (wie man es bereits von Angeboten für Flugzeuge oder Satelliten kennt).

Es stellen sich ja auch weitere Probleme: Wenn die Polizei „einfach mal so“ mit einer Drohne über Gärten oder Häuser fliegt und bei letzterem auch noch in Dachfenster sehen kann. Die sich hier stellenden grundrechtlichen Probleme sind nicht zu verkennen. Einfachstes Beispiel: Eine umher surrende Drohne erfasst beim Blick durch ein schräges Dachfenster die wunderbar wachsende -Pflanze.

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Jens Ferner

Strafveteidiger

Man muss nicht alles verteufeln oder gutheissen was „neu“ ist – Technik bringt auch neue Entwicklungen mit sich. Das Problem hierzulande ist aber, dass wir inzwischen vollkommen unreflektiert digitalisieren und die sich drängenden Fragen erst ernst genommen und gestellt werden, wenn es schon zu spät ist. Dass die Ausstattung der Polizei – mit nicht durch Dritte kontrollierte – Drohnen lapidar mit einer Pressemitteilung angekündigt und nicht besonders öffentlich thematisiert wird ist zumindest kritisch zu würdigen.

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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