Statusfeststellung bei Scheinselbstständigkeit

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Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV klärt, ob eine Tätigkeit als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzuordnen ist. Zuständig ist ausschließlich die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, die den Erwerbsstatus für ein konkretes Auftragsverhältnis verbindlich feststellt.

Seit der Reform zum 1. April 2022 geht es nicht mehr um eine umfassende „Versicherungspflicht“, sondern ausdrücklich um die Feststellung des Erwerbsstatus; Dreiecksverhältnisse und Folgeaufträge werden dabei systematisch mit einbezogen.

Was ist das Statusfeststellungsverfahren?

Das Statusfeststellungsverfahren, geregelt in § 7a SGB IV, dient der Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Erwerbstätigen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund entscheidet im Rahmen dieses Verfahrens darüber, ob eine Tätigkeit als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit einzustufen ist. Diese Entscheidung ist besonders relevant, da mit ihr die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung festgelegt wird. Während Arbeitnehmer automatisch in die Sozialversicherungssysteme einbezogen werden, gilt dies für Selbstständige in den meisten Fällen nicht.

Seit der Einführung des Verfahrens im Jahr 1999 und den Reformen, die zuletzt am 1. April 2022 in Kraft getreten sind, hat sich der rechtliche Rahmen stetig weiterentwickelt. Unter anderem wurde eine sogenannte Elementenfeststellung eingeführt, bei der die Deutsche Rentenversicherung lediglich über die Art der Erwerbstätigkeit entscheidet, ohne die Versicherungspflicht in verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung festzustellen.

Warum ist das Statusfeststellungsverfahren wichtig?

Das Statusfeststellungsverfahren ist deshalb wichtig, weil es nicht nur den sozialversicherungsrechtlichen Status verbindlich klärt, sondern vor allem massive finanzielle und strafrechtliche Risiken beherrschbar macht.

Wird im Nachhinein – etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung – Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen regelmäßig hohe Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz sogar noch länger, wobei der Auftraggeber in der Regel den Gesamtsozialversicherungsbeitrag schuldet. Ein frühzeitig beantragtes Statusfeststellungsverfahren kann dieses Risiko begrenzen oder durch das sogenannte Beitragsprivileg sogar dazu führen, dass Beiträge erst ab der bestandskräftigen Entscheidung geschuldet werden und keine rückwirkenden Forderungen entstehen.

Gleichzeitig wirkt ein Statusbescheid als wichtiges Verteidigungsmittel, wenn später strafrechtliche Vorwürfe wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB erhoben werden, weil er die damalige Einschätzung der Beteiligten und die zugrunde gelegten Tatsachen dokumentiert.

Statusfeststellung: Das Verfahren im Detail

Das Gesetz unterscheidet zwischen optionalen Statusfeststellungsverfahren auf Antrag der Beteiligten und obligatorischen Verfahren, etwa bei mitarbeitenden Familienangehörigen oder geschäftsführenden Gesellschaftern. Bei Dreiecksverhältnissen muss die Clearingstelle seit 2022 alle beteiligten Parteien einbeziehen und deren Rechtsbeziehungen gemeinsam würdigen.

Das optionale Anfrageverfahren

Das Statusfeststellungsverfahren ist grundsätzlich ein optionales Anfrageverfahren. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer können bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einen entsprechenden Antrag stellen. Insbesondere bei bestehenden Unsicherheiten über den Status bietet dieses Verfahren eine schnelle und unkomplizierte Lösung. Ein solches freiwilliges Statusfeststellungsverfahren kann vom Auftraggeber, vom Auftragnehmer und unter bestimmten Voraussetzungen auch von einem einbezogenen Dritten, etwa dem Endkunden, beantragt werden. Es empfiehlt sich insbesondere bei langfristigen oder wirtschaftlich bedeutsamen Projekten.

Das obligatorische Verfahren

Es gibt auch Fälle, in denen ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren eingeleitet werden muss. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Ehegatten, Lebenspartnern und geschäftsführenden Gesellschaftern im Betrieb. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber das Verfahren initiieren, um die sozialversicherungsrechtliche Pflicht zu klären.

Die Zahl der Statusfeststellungsverfahren ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen; allein im Jahr 2024 führte die Clearingstelle der DRV Bund über 23.000 Verfahren durch. Für Unternehmen und Auftragnehmer ist das Verfahren damit faktisch zu einem zentralen Instrument geworden, um Scheinselbstständigkeitsrisiken frühzeitig zu adressieren.

Neue Regelungen seit 1. April 2022

Seit der Neuregelung am 1. April 2022 gibt es einige wichtige Änderungen im Statusfeststellungsverfahren:

  • Prognoseentscheidung: Es ist nun möglich, bereits vor der Aufnahme der Tätigkeit eine Statusfeststellung zu beantragen, um rechtzeitig Sicherheit zu haben.
  • Gruppenfeststellung: Für gleiche Auftragsverhältnisse können Gruppenfeststellungen getroffen werden, was insbesondere für Unternehmen mit vielen ähnlichen Aufträgen von Vorteil ist.
  • Dreieckskonstellationen: Wird eine Tätigkeit für einen Dritten erbracht, kann die Deutsche Rentenversicherung nun feststellen, ob eine abhängige Beschäftigung auch zu diesem Dritten besteht.

Strafrechtliche Risiken

Strafrechtliche Risiken entstehen vor allem dann, wenn im Zuge einer Betriebsprüfung oder eines Statusverfahrens festgestellt wird, dass tatsächlich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorlag und Beiträge nicht abgeführt wurden, obwohl die Beteiligten von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sind. In diesen Konstellationen steht schnell der Vorwurf des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB im Raum, der sich primär gegen den faktischen Arbeitgeber richtet und bei länger zurückliegenden Vertragsverhältnissen erhebliche Zeiträume und Beitragssummen erfassen kann.

Je nach Einzelfall kommen zusätzlich steuerstrafrechtliche Risiken hinzu, etwa wegen Hinterziehung von Lohnsteuer, sodass eine fehlerhafte Einschätzung des Status nicht nur zu Nachforderungen, sondern auch zu Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer oder andere Verantwortliche führen kann.

Fazit

Das Statusfeststellungsverfahren bietet für Unternehmen und Selbstständige die notwendige Rechtssicherheit, um sozialversicherungsrechtliche Probleme und strafrechtliche Risiken zu vermeiden. Es ermöglicht eine klare Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit und trägt so dazu bei, die Transparenz in Beschäftigungsverhältnissen zu erhöhen. Unternehmen sollten das Verfahren proaktiv nutzen, um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen und rechtlichen Problemen vorzubeugen.

Rechtsanwalt Jens Ferner