Rundfunksender: Kein Anspruch des Künstlers auf Sendung seiner Musik

Rundfunkanstalten sind nicht verpflichtet, die von einer Sängerin eingeschickten CDs zu senden.

Mit dieser Begründung wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Klage einer Künstlerin ab. Diese hatte jahrelang ihre auf CD gepresste Musik an einen Radiosender geschickt, war aber so gut wie nie gespielt worden. Daraufhin verklagte sie den Radiosender, um ein Abspielen ihrer Musik zu erreichen. Sie war der Ansicht, der öffentlich-rechtliche Sender sei verpflichtet, die musikalische Bandbreite wiederzugeben und dürfe daher nicht nur die Produkte der großen Plattenfirmen berücksichtigen.

Dies sah das OVG anders. Ein Anspruch des Künstlers auf Sendung der von ihm komponierten oder interpretierten Musiktitel bestehe nicht. Die Auswahl stehe allein dem Radiosender zu. Die inhaltliche Ausgestaltung des Programms diene nicht dem Interesse einzelner Künstler. Das Grundrecht der künstlerischen Freiheit verpflichte den Staat daher nicht dazu, Kunstwerke zu vermitteln. Der öffentlich-rechtliche Rundfunksender könne sich vielmehr auf seine Rundfunkfreiheit berufen (OVG Münster, 8 A 90/03).

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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