Mindestpreis bei eBay vergessen: Kein Irrtum oder Grund, Auktion abzubrechen

Ich höre das Argument recht oft bei abgebrochenen eBay-Auktionen: “Ich habe vergessen einen Mindestpreis anzugeben”. Das ist zwar ärgerlich, letztlich aber wohl kein Grund, eine eBay-Auktion abzubrechen. Zur Erinnerung: Eine ohne anerkannten Grund abgebrochene eBay-Auktion begründet zwischen derzeit Höchstbietendem und Verkäufer einen Anspruch auf Überlassung der Sache zum Preis bei Auktionsende. Insofern sollte man einen guten Grund haben, um sich keinen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt zu sehen.

Das Amtsgericht Bremen (23 C 0317/12) hat nun entschieden, dass dies kein Irrtum im Sinne des BGB ist und damit kein Grund für eine Anfechtung oder den Abbruch der “Auktion” vorliegt. Daher wird es klüger sein, von einem Abbruch abzusehen, sofern es bereits einen “Bieter” gibt.

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Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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