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Kontrollzeit muss bei Atemalkoholmessung eingehalten werden

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Wird vor einer Atemalkoholmessung die sog. Kontrollzeit von zehn Minuten nicht eingehal­ten, führt das zur Unverwertbarkeit der Messung. Das gilt zumindest in den Fällen, in denen der Grenzwert gerade erreicht oder nur ganz geringfügig überschritten worden ist. So ent­schied es das Oberlandesgericht Dresden (22 Ss 672/20 (B)). Die Auffassung des OLG Dresden entspricht der Auffassung einiger anderer OLG in dieser Frage.

Rechtsanwalt Jens Ferner