Unbedacht oder vorsätzlich geäußerte “Hasspostings” in sozialen Netzwerken können empfindliche Konsequenzen haben, die auf unserer Seite im Einzelnen dargestellt sind:
- Strafrechtlich: Es droht eine frühe Strafbarkeit, die häufig unterschätzt wird
- Arbeitsrechtlich: Auch wenn im privaten Umfeld, ausserhalb der Arbeitszeit, agiert wird, kann der Verlust des Arbeitsplatzes drohen
- US-Ermittler mit Zugriff aufBitLocker-Wiederherstellungsschlüssel? - 25. Januar 2026
- Rechtliche Lage bei Hackbacks in Deutschland - 24. Januar 2026
- Heimliche Aufnahmen in Saunen: Gesetzesinitiative zur Schließung strafrechtlicher Schutzlücken 2026 - 24. Januar 2026
