Unbedacht oder vorsätzlich geäußerte „Hasspostings“ in sozialen Netzwerken können empfindliche Konsequenzen haben, die auf unserer Seite im Einzelnen dargestellt sind:
- Strafrechtlich: Es droht eine frühe Strafbarkeit, die häufig unterschätzt wird
- Arbeitsrechtlich: Auch wenn im privaten Umfeld, ausserhalb der Arbeitszeit, agiert wird, kann der Verlust des Arbeitsplatzes drohen
- KI-Agenten als Innentäter: Wie OpenClaw & Co. zum Haftungs- & Sicherheitsrisiko werden - 14. März 2026
- Retrograde Telegram-Überwachung als Quellen-TKÜ - 13. März 2026
- Cyber Resilience Act als Ende der analogen Fabrik - 11. März 2026
