Unbedacht oder vorsätzlich geäußerte „Hasspostings“ in sozialen Netzwerken können empfindliche Konsequenzen haben, die auf unserer Seite im Einzelnen dargestellt sind:
- Strafrechtlich: Es droht eine frühe Strafbarkeit, die häufig unterschätzt wird
- Arbeitsrechtlich: Auch wenn im privaten Umfeld, ausserhalb der Arbeitszeit, agiert wird, kann der Verlust des Arbeitsplatzes drohen
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