Der Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) berichtet, dass man einen neuen Erfolg vor dem Landgericht Düsseldorf (38 O 37/12) erzielt haben will: Der GWE GmbH wurde laut Information des DSW wohl untersagt, die bisherige Prozedur der Mahn- und Inkassoschreiben so fortzuführen, da man hierin einen Wettbewerbsverstoß erkennen will.
Die Mitteilung des DSW klingt gut, wirft aber weitere Fragen auf: Ging es hier nur um Mahnungen, die auf Grund des Formulars verschickt wurden, das das Landgericht Düsseldorf schon früher als wettbewerbswidrig ansah – oder auch wegen des neueren Formulars? Ausserdem hat auch dieses (wettbewerbsrechtliche) Verfahren natürlich keine unmittelbare Auswirkung auf die Frage, ob im Einzelfall ein Zahlungsanspruch besteht, auch wenn natürlich mittelbare Konsequenzen zu ziehen sind.
In Kürze erfolgt hier zum Thema „Gewerbeauskunft-Zentrale“ eine weitere Mitteilung hinsichtlich hiesiger Klagetätigkeit.