Lesehinweis: Zur Fach- und Sachkunde des Datenschutzbeauftragten

Bei JurPC findet sich ein aktueller Aufsatz mit dem Titel “Fach- und Sachkunde der Beauftragten für den Datenschutz – Praktische Hinweise zu § 4f BDSG”. Der sehr verständliche Artikel kann hier Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen oder wollen, nur empfohlen werden (und natürlich den Datenschutzbeauftragten selbst).

Der sehr verständlich gehaltene Artikel erläutert noch einmal die grundsätzlichen Umstände die zu beachten sind, wenn man einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Nicht zuletzt, da bei mangelnder Sach-/Fachkunde nicht nur die Abberufung durch die Aufsichtsbehörde, sondern auch ein Bußgeld drohen kann, eine sehr gelungene Lektüre, die hier nur empfohlen werden kann.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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