Vorzeitige Beendigung von eBay-Angeboten nur bei sachlichen Gründen!

Das Amtsgericht Menden (4 C 390/10) ist seiner früheren Rechtsprechung (AG Menden, 4 C 183/03) treu geblieben und hat letztes Jahr – im Einklang mit der übrigen Rechtsprechung – festgestellt, dass eine Beendigung von eBay-Auktionen aus sachfremden Erwägungen die Geltendmachung des Nichterfüllungsschadens gemäß §§ 281, 280 Abs. 1 BGB eröffnen kann.

So ist eine Beendigung zwar möglich, weil der Verkaufsgegenstand untergegangen ist und damit eine Unmöglichkeit der Leistung für jedermann im Sinne des § 275 Abs. 1 BGB besteht – nicht aber aus der wirtschaftlichen Überlegung heraus, dass man auf einer anderen Internetplattform einen höheren Preis erzielen könnte. Der Schadensersatz berechnet sich übrigens wie folgt: Wiederbeschaffungswert der Sache am Stichtag abzüglich des bis dato abgegebenen Gebots. Beweisbelastet ist übrigend der Verkäufer, wenn er sich auf den Untergang der Sache berufen will.

Beachten Sie dazu auch die Entscheidung des AG Hamm, hier besprochen. Die dortigen Erwägungen lassen sich letztlich auch hierhin übertragen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.