Dienstleister-Hack führt zu weltweiten Problemen

Wenn ein IT-Dienstleister erfolgreich angegriffen wird, über den Angriffe auf weitere IT-Dienstleister und grosse Unternehmen möglich sind, führt dies zu weltweiten Problemen: Aktuelle Vorfälle zeigen überdeutlich, wie abhängig Unternehmen von Ihren Dienstleistern sind – und welche Verantwortung diese haben. Wohl hunderte Unternehmen sind weltweit durch Ransomware gefährdet, nachdem der Anbieter „Kaseya“ wohl erfolgreich angegriffen wurde – ein „Highlight“ dabei ist eine Supermarktkette in Schweden, die die Tore dicht machen musste.

Zu Recht warnen BSI und BITKOM davor, die Abhängigkeiten in der Globalisierten IT-Welt zu unterschätzen und endlich Hacking als die wahrzunehmen, die es ist.


Anders herum müssen sich nun Unternehmen nicht nur vorrangig um die eigene Infrastruktur kümmern, sondern insbesondere die Frage stellen, ob sie ein gutes Vorfallsmanagement installiert haben. Die in Art. 33 DSGVO vorgesehene Meldepflicht darf nicht aus dem Fokus geraten und gehört in der Liste „Was tun nach einem Hackangriff“ nach ganz oben.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.