Dienstleister-Hack führt zu weltweiten Problemen

Wenn ein IT-Dienstleister erfolgreich angegriffen wird, über den Angriffe auf weitere IT-Dienstleister und grosse Unternehmen möglich sind, führt dies zu weltweiten Problemen: Aktuelle Vorfälle zeigen überdeutlich, wie abhängig Unternehmen von Ihren Dienstleistern sind – und welche Verantwortung diese haben. Wohl hunderte Unternehmen sind weltweit durch Ransomware gefährdet, nachdem der Anbieter „Kaseya“ wohl erfolgreich angegriffen wurde – ein „Highlight“ dabei ist eine Supermarktkette in Schweden, die die Tore dicht machen musste.

Zu Recht warnen BSI und BITKOM davor, die Abhängigkeiten in der Globalisierten IT-Welt zu unterschätzen und endlich Hacking als die Bedrohung wahrzunehmen, die es ist.

IT-Sicherheitsrecht & Sicherheitsvorfall

Wir bieten für Unternehmen (nicht für Privatpersonen!) juristische Beratung bei einem Sicherheitsvorfall sowie im IT-Sicherheitsrecht: rund um Verträge, Haftung und Compliance wird Hilfe in der Cybersecurity von jemandem geboten, der es kann – IT-Fachanwalt und Strafverteidiger Jens Ferner bringt sein Fachwissen mit dem Hintergrund des Softwareentwicklers und Verteidigers von Hackern in Unternehmen ein!


Anders herum müssen sich nun Unternehmen nicht nur vorrangig um die eigene Infrastruktur kümmern, sondern insbesondere die Frage stellen, ob sie ein gutes Vorfallsmanagement installiert haben. Die in Art. 33 DSGVO vorgesehene Meldepflicht darf nicht aus dem Fokus geraten und gehört in der Liste „Was tun nach einem Hackangriff“ nach ganz oben.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.