In einer aktuellen Anfrage konnte die Bundesregierung sich zu einzelnen Fragen rund um Ransomware äuÃern:
- Lösegeldzahlungen eines Unternehmens im Falle eines Ransomware-Angriffs können aus Sicht der Bundesregierung mit der derzeitigen Rechtslage nicht nach § 33 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) als auÃergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden;
- Zur Einführung einer Meldepflicht für Unternehmen, die von einer Ransomware-Attacke betroffen wurden, führt die Regierung aus, dass im Rahmen eines Beschlusses der Innenministerkonferenz bereits eruiert wird, ob Regelungsbedarf bezüglich Lösegeldzahlungen im Zusammenhang mit Ransomware-Angriffen besteht. Neben den Meldepflichten des § 4 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) bestehen darüber hinaus bereits heute auch in der Finanzmarktbranche entsprechende Vorgaben;
- Die Bundesregierung sieht keine eigenen belastbaren Erkenntnisse, dass Ransomware-Angriffe staatlicherseits durchgeführt oder staatlich beauftragt werden;
- Kritisch wird ein Verbot der Zahlung durch Versicherungen gesehen: Ein solches Verbot der Versicherungen von Lösegeldzahlungen nach Ransomware-Angriffen durch Versicherungsunternehmen würde für die Regierung vor dem Hintergrund des Grundrechtseingriffs und der Frage nach der Proportionalität einer genauen Prüfung und Abwägung bedürfen. Ein solches Verbot würde im Ãbrigen nicht verhindern, dass Unternehmen Lösegeld selbst zahlen.
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