Kategorie: Pflichtverteidigung

  • Pflichtverteidigung bei Autorennen

    Bei dem Vorwurf eines unerlaubten Autorennens kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht, so das Landgericht Aachen, 62 Qs 83/20 – Hintergrund sind die komplexen rechtlichen Fragen, die sich (derzeit) stellen und die einen Laien regelmässig überfordern:

    Jedoch liegt eine besondere Schwierigkeit der Rechtslage im Hinblick auf den Tatvorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB vor.

    Bei der Anwendung dieser Norm im konkreten Verfahren stellen sich verschiedentliche Rechtsfragen, die bislang nicht (eindeutig) höchstrichterlich geklärt wurden. Abgesehen von der grundsätzlichen Frage der möglichen Verfassungswidrigkeit (vgl. Vorlagebeschluss des AG Villingen-Schwenningen v. 16.01.2020 – 6 Ds 66 Js 980/19), werden bei Anwendung der Norm im konkreten Fall des Alleinrennens verschiedene Tatbestandsmerkmale kontrovers diskutiert und in der Rechtsprechung bislang uneinheitlich bewertet bzw. angewandt, wobei auch auf obergerichtlicher Ebene eine unterschiedliche Anwendung vorliegt, die bislang nicht durch den Bundesgerichtshof entschieden wurde. Insbesondere ist bislang nicht höchstrichterlich entschieden worden, wie das Tatbestandsmerkmal der „höchstmöglichen Geschwindigkeit“ auszulegen ist und ob es zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB des Hinzutretens typischer risikobehafteter Rennelemente bedarf, welche der Fahrt des „Einzelrasers“ einen Renncharakter verleihen und diese damit gerade von anderen Fällen bloßer Geschwindigkeitsüberschreitungen abgrenzen. Zudem ist speziell in einem möglicherweise vorliegend gegebenen „Fluchtfall“ umstritten, inwieweit ein dolus directus ersten Grades im Hinblick auf das Erreichen der höchstmöglichen Geschwindigkeit zu verlangen ist bzw. in welchem Verhältnis diese Absicht zu möglichen anderen handlungsleitenden Motiven und Zielsetzungen stehen kann (vgl. OLG Köln,  Beschluss  vom  05.05.2020 – III-1 RVs 45/20; KG, Beschluss vom 20.12.2019 – (3) 161 Ss 134/19 (75/19); OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.07.2019 – 4 Rv 28 Ss 103/19).

    Angesichts der noch andauernden kontroversen Diskussionen zu der noch relativ jungen Norm und der uneinheitlichen Rechtsprechung hierzu, ist – aus Sicht der rechtsunkundigen Angeklagten – von einer schwierigen Rechtslage auszugehen, bei welcher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers mangels eigener Verteidigungsmöglichkeit der Angeklagten geboten erscheint.

    Landgericht Aachen, 62 Qs 83/20

    Das wird kein Dauerzustand sein, in den nächsten Jahren werden die hier in Rede stehenden rechtlichen Fragen geklärt – zumindest bis dahin bietet sich aber die Möglichkeit, über eine Pflichtverteidigung beim hochkomplexen Vorwurf des Autorennens anwaltlichen Beistand zu sichern.

    Keine Pflichtverteidigung in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

    • Wir übernehmen keine Pflichtverteidigungen.
    • Hinweis für Gerichte: Wir stehen auf keiner Pflichtverteidigerliste und haben kein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen im Sinne des § 142 Abs.6 S.2 StPO bekundet. Im Fall einer Beiordnung ohne vorherige Rücksprache stehen wir nicht zur Verfügung, sodass ein Fall des § 142 Abs.5 S.3 StPO vorliegt.
  • Gerichtliche Handlungspflicht bei unfähigem Pflichtverteidiger?

    Gerichtliche Handlungspflicht bei unfähigem Pflichtverteidiger?

    Pflichtverteidiger unfähig – was muss das Gericht tun? Wie geht man als Gericht damit um, wenn ein Pflichtverteidiger einfach zu schlecht arbeitet – muss das Gericht intervenieren? Wenn man nun die Angeklagten fragt, sind (natürlich) alle Pflichtverteidiger unfähig.

    Dabei ignorieren die meisten beim Thema Pflichtverteidigung, geprägt von US-Serien/Filmen, dass es in Deutschland – anders als in den USA – gar keine „Berufs-Pflichtverteidiger“ gibt, die mitunter bei einer Behörde beschäftigt sind, sondern es sich bei uns um die üblichen Strafverteidiger handelt, die prozessual ( zu geringeren Gebühren) beigeordnet werden. Dass durch die geringeren Gebühren zusätzliche Tätigkeiten wie eigene Ermittlungen erschwert werden, steht auf einem anderen Blatt.

    Es gibt aber in der Tat Fälle, in denen einfach zu viel schief läuft, etwa wenn trotz ausdrücklichem Hinweis in der Revision die unterbliebene Revisionsbegründung nicht zu reparieren versucht wird. Angesichts eines solches Falles stellt sich dann auch die Frage: Wie lange darf ein Gericht zusehen, wenn ein Pflichtverteidiger Mist baut – und wann muss man intervenieren? Der BGH fasst die Frage zusammen.

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  • Berufung im Strafprozess

    Rechtsanwalt für Berufung im Strafrecht gesucht: Im Strafprozess gibt es, wenn in erster Instanz beim Amtsgericht verhandelt wurde, das Rechtsmittel der Berufung – mit einer Berufung wird das erste Urteil auf seine inhaltliche Richtigkeit überprüft. Dabei bietet die Berufung im Strafrecht regelmäßig eine vollständige zweite Tatsacheninstanz. Doch es gibt Risiken und man muss abwägen, ob die strafprozessuale Berufung wirklich geführt werden soll.

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  • Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung

    Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung

    Der Bundesgerichtshof (StB 34/20) konnte klarstellen, dass zur Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung ausschließlich der Vorsitzende des erkennenden Gerichts zuständig ist. Bis dahin nicht erledigte Beschwerden gegen insoweit ergangene Beschlüsse des Ermittlungsrichters sind ihm deshalb zur weiteren Entscheidung vorzulegen:

    Mit Er- hebung der Anklage ist die ausschließliche Befugnis für Bestellungen von Pflichtverteidigern jedoch gemäß § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO auf den Vorsitzenden des mit dem Erkenntnisverfahren befassten Gerichts übergegangen (…) § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO steht im Einklang mit dem unter anderem in § 162 Abs. 3 Satz 1 StPO und § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO festgelegten Grundsatz, dass die Erhebung der öffentlichen Klage einen Verfahrenseinschnitt bildet, mit dem die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters endet und auf das erkennende Gericht übergeht (…)

    Eine noch nicht erledigte Beschwerde gegen einen Beschluss des Ermittlungsrichters wird deshalb nach Anklageerhebung regelmäßig umgedeutet in einen (neuen) Antrag auf Erlass der begehrten oder Aufhebung der beanstandeten Maßnahme und ist als solche dem Gericht der Hauptsache vorzulegen. Eine Haftbeschwerde etwa verwandelt sich zu einem Antrag auf Haftprüfung vor dem Tatgericht (statt aller: OLG Hamm, Be- schluss vom 19. März 2013 – III-2 Ws 93/13, juris Rn. 7 mwN).

    Beschwerden über Haftbeschränkungen gemäß § 119 Abs. 1 StPO und gegen nicht in Vollzug gesetzte Haftbefehle sind in Anträge auf Aufhebung der Entscheidungen umzudeuten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.Februar 2014 -3Ws122/14, NStZ-RR 2014, 217, 218 mwN). Die Anordnung, das Unterbleiben oder im Fall der Erledigung die nachträgliche Kontrolle (§ 101 Abs. 7 Satz 4 StPO) von gerichtlichen Ermittlungsmaßnahmen obliegen mit Anklageerhebung ebenfalls uneingeschränkt dem erkennenden Spruchkörper. Sind insoweit nicht erledigte Rechtsmittel anhängig, entscheidet über diese das Tat- und nicht das Beschwerdegericht (BGH, Beschlüsse vom 15. September 1977 – StB 196/77 u.a., BGHSt 27, 253; vom 8. Oktober 2008 – StB 12/08, BGHSt 53, 1 Rn. 9 f.; vom 12. No- vember 2015 – StB 9/15, juris Rn. 4).

    Bundesgerichtshof, StB 34/20

    Keine Pflichtverteidigung in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

    • Wir übernehmen keine Pflichtverteidigungen.
    • Hinweis für Gerichte: Wir stehen auf keiner Pflichtverteidigerliste und haben kein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen im Sinne des § 142 Abs.6 S.2 StPO bekundet. Im Fall einer Beiordnung ohne vorherige Rücksprache stehen wir nicht zur Verfügung, sodass ein Fall des § 142 Abs.5 S.3 StPO vorliegt.
  • Konsensualer Pflichtverteidigerwechsel

    Konsensualer Pflichtverteidigerwechsel

    Der Bundesgerichtshof (StB 39/20) konnte sich Ende 2020 zum Wechsel des Pflichtverteidigers äussern – dabei hebt der BGH hervor, dass es neben dem Wechsel nach §143a Abs.2 StPO auch den gesonderten Fall des „konsensualen Pflichtverteidigerwechsels“ gibt. Es ist also möglich, dass schlicht im Einvernehmen der Beteiligten Pflichtverteidiger ausgewechselt werden.

    Dazu bei uns: Pflichtverteidiger wechseln: Kann man Pflichtverteidiger ändern?

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  • Studie zur Praxis der Verständigung im Strafprozess 2020

    Das Bundesjustizministerium hatte eine Studie zur Evaluation der Verständigung im Strafprozess (§257c StGB) in Auftrag gegeben, die nun erschienen ist und auch frei als PDF zur Verfügung steht. Die Studienergebnisse bieten dabei einen kleinen Einblick in den Justizalltag, letztlich aber krankt sie aus meiner Sich an einem entscheidenden Fehler – so wie die gesamte Betrachtungsweise des BMJV.

    Dazu auch: Bericht bei LTO zur Studie

    Hinweis: Die Studie arbeitet Ergebnisse aus verschiedenen Modulen auf, die ich versuche, im Folgenden kombiniert wieder zu geben.

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  • Rechtsanwalt für Fahrerflucht: Verteidigung bei Fahrerflucht

    Rechtsanwalt für Fahrerflucht und Verteidigung bei Fahrerflucht: Die Fahrerflucht (oder auch Unfallflucht, §142 StGB) gehört rein vom Strafrahmen her eher zu den milderen Normen im deutschen Strafrecht. Dabei handelt es sich bei der Fahrerflucht durch aus um ein Massenphänomen – was aber nicht entschuldigen kann und darf. Die Fahrerflucht ist aber, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen, insbesondere dem Entzug der Fahrerlaubnis, verbunden, die sich auch schnell steigern können. Insbesondere ist das Risiko der Entziehung der Fahrerlaubnis zu sehen, was immer wieder unterschätzt wird. In diesem Beitrag gebe ich Ihnen einen Überblick über mögliche Verteidigungsszenarien und auch die im Raum stehenden Strafen.

    Plötzlich steht die Polizei vor der Türe: Bei dem Vorwurf der Fahrerflucht kann es ganz überraschend kommen, nicht selten ist es so, dass plötzlich die Polizei vor der Haustüre steht, den PKW in Augenschein nimmt und schon erste Fragen stellt. Dabei ist genau dies die Situation, die entscheidend sein kann: Hier drauf los plappern kann am Ende den Führerschein kosten. Es gilt: Ruhe bewahren, nichts sagen und einen Strafverteidiger kontaktieren.

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  • Anklage vor dem Strafrichter

    Anklage vor dem Strafrichter: Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, was bedeutet das, wenn diese an den Strafrichter adressiert ist?

    Dazu auch:

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Anklage vor dem Landgericht

    Anklage vor dem Landgericht: Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, was bedeutet das, wenn diese an das Landgericht adressiert ist?

    Dazu auch:

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Anklage vor dem Schöffengericht

    Anklage vor dem Schöffengericht: Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, was bedeutet das, wenn diese an das Schöffengericht adressiert ist?

    Dazu auch:

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Dolmetscher im Strafprozess

    Dolmetscher im Strafprozess

    Dolmetscherkosten im Strafprozess: Es ist ein in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgehaltenes Recht eines jeden Angeklagten in einem Strafprozess, dass er unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher erhält, wenn er die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht (Art.6 Abs.3 (e) EMRK). Die EMRK hat in Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes und gilt damit in allen Strafverfahren, so dass die Unterstützung durch Dolmetscher jedem Angeklagten unentgeltlich zur Verfügung steht.

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  • Vergütung bei Pausen während Hauptverhandlung

    Der Gesetzgeber möchte die anwaltlichen Gebühren anheben, im Schnitt um ca. 10%, was für Laien nach viel klingt, in der Praxis aber kaum Auswirkungen haben dürfte, da hiermit die Kostensteigerungen der letzten Jahre nicht einmal aufgefangen werden.

    Am Rande möchte der Gesetzgeber aber noch etwas machen: Den Längenzuschlag für Pflichtverteidiger (endlich) gesetzlich regeln. Und geht damit vollkommen unbemerkt weiter den Weg der Aushöhlung der Rechte Angeklagter auf eine effektive Verteidigung.

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  • Berichte aus dem Elfenbeinturm zur Pflichtverteidigung

    Berichte aus dem Elfenbeinturm zur Pflichtverteidigung

    Grundsätzlich sind die Kolumnen von Fischer zur Justiz ganz brauchbar – doch bei einem Thema erregt er immer wieder meinen Unmut, der zunehmend ärgerlich wird: Wenn er aus seinem Elfenbeinturm heraus versucht, etwas zum praktischen Alltag der Strafverteidiger vor Ort zu schreiben. Vor allem, wenn es mal wieder um sein Lieblingsthema geht – das liebe Geld. Einige Klarstellungen zu seiner aktuellen Kolumne.

    Keine Pflichtverteidigung in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

    • Wir übernehmen keine Pflichtverteidigungen.
    • Hinweis für Gerichte: Wir stehen auf keiner Pflichtverteidigerliste und haben kein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen im Sinne des § 142 Abs.6 S.2 StPO bekundet. Im Fall einer Beiordnung ohne vorherige Rücksprache stehen wir nicht zur Verfügung, sodass ein Fall des § 142 Abs.5 S.3 StPO vorliegt.
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  • Sozialbetrug

    Ein Sozialbetrug ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Betrug, der zu Lasten der Sozialkassen begangen wird. Sprich: Durch eine Täuschung wird, in der Regel im Bereich des ALGII, unberechtigt eine Zahlung aus den Sozialkassen erreicht.

    Doch anders als viele Menschen denken, geht es hier gerade nicht zwingend um den böswilligen Betrüger, der sich die Taschen vollmacht; vielmehr sind bei mir die Fälle gehäuft, in denen Betroffene – durchaus nachvollziehbar – schildern, dass mit ihren Angaben geschludert wurde. Oder man war einfach Treudumm. Die Konsequenzen aus dem Sozialbetrug können dabei erheblich sein.

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  • Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger in der Revision

    Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger in der Revision

    Mit dem Bundesgerichtshof gilt für die Revisionsinstanz erst einmal grundsätzlich, dass wenn der zunächst zum notwendigen Verteidiger bestellte Rechtsanwalt allein deshalb gemäß § 143 StPO entpflichtet wurde, weil sich ein anderer Rechtsanwalt als Wahlverteidiger gemeldet hatte, es im Falle der Beendigung des Mandats grundsätzlich nicht in Betracht kommt, den neuen Verteidiger seinerseits als notwendigen Verteidiger beizuordnen. Vielmehr wird regelmäßig der frühere Pflichtverteidiger wieder zu bestellen sein (BGH, 1 StR 496/08).

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