Anklage vor dem Strafrichter

vor dem Strafrichter: Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, was bedeutet das, wenn diese an den Strafrichter adressiert ist?

Dazu auch:

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

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Allgemeines zur Zuständigkeit von Strafgerichten

Wenn man von Besonderheiten wie etwa Staatsschutz-Strafsachen absieht, geht es im Kern um drei zuständige Eingangs-Instanzen im Strafrecht:

  • Strafrichter (Amtsgericht, ein Berufsrichter)
  • Schöffengericht (Amtsgericht, 2 Schöffen und ein Berufsrichter)
  • Strafkammer (Landgericht, 2 Schöffen und 3 Berufsrichter)

Je nachdem, wohin angeklagt wird, sind bestimmte Straferwartungen maximal möglich: So sind beim Amtsgericht maximal 4 Jahre als Straferwartung möglich, wobei der Strafrichter bis zu 2 Jahren erwartbare Strafe zuständig ist. Bei allem über 4 Jahre ist die Strafkammer zuständig. Man kann also aus dem in der Anklage adressierten Gericht herauslesen, wovon man als Straferwartung bei der Staatsanwaltschaft ausging. Ein Gericht kann dabei nach unten oder nach oben verweisen.

Seien Sie Vorsichtig mit einer Anklage, immer! Auch auf der niedrigsten Ebene, beim Strafrichter, können empfindliche Folgen drohen. Dabei ist nicht einmal immer an die Strafe zu denken, bereits die kann zu ganz empfindlichen Konsequenzen führen, die teilweise das restliche Leben belasten können.

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Jens Ferner

Strafverteidiger

Was bedeutet der Strafrichter nun ganz konkret?

Die Anklage zum Strafrichter bedeutet, die Staatsanwaltschaft erwartet eine oder allenfalls niedrige . Ein Strafverteidiger ist zu empfehlen aber nicht zwingend.

Pflichtverteidigung bei Anklage zum Strafrichter?

Im Fall der Anklage zum Strafrichter ist kein zwingender Fall einer Pflichtverteidigung gegeben. Es kommt also auf die Details an, die im Einzelfall bewertet werden müssen: Vorstrafen, Straferwartung über einem Jahr oder eine komplizierte Rechtslage können für eine Pflichtverteidigung sprechen.

Anklage vor dem Strafrichter - Rechtsanwalt Ferner

Strafverteidigung braucht Profis und keine Anwälte, die glauben alles zu können. Im Gerichtssaal braucht es klare Linien & Grenzen – darum bieten wir Ihnen 100 % Strafverteidiger, alle unsere Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht.

Untersuchungshaft und Strafrichter

Beim Strafrichter ist es eher selten, dass eine im Raum steht. Vollkommen unwahrscheinlich ist, dass mit der Beendigung des Verfahrens überraschend eine Untersuchungshaft im Raum steht, da die begrenzte Straferwartung bis zu 2 Jahren keine reflexartige Vermutung einer Fluchtgefahr begründen wird. Wer zu Beginn des Verfahrens nicht in Untersuchungshaft ist, wird es zum Ende des Verfahrens regelmässig auch nicht sein.

Anklage vor dem Schöffengericht: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf zur Anklage vor dem Schöffengericht

Eine Anklage vor dem Strafrichter ist Ernst zu nehmen, das Verteidigungspotential ist aber beträchtlich und ein Strafverteidiger zwar sinnvoll aber nicht zwingend


Anklage zum Strafrichter: Bewährungsstrafe?

Es lässt sich nie pauschal sagen, ob bei einer Freiheitsstrafe eine zu erreichen ist – geschenkt wird diese nämlich faktisch nie. Beim Strafrichter ist eine Bewährungsstrafe natürlich auch nicht „automatisch“ zu erwarten, wegen der begrenzten Straferwartung ist sie aber durchaus naheliegend – wenn es überhaupt zu einer Freiheitsstrafe kommt.

Einziehung von Vermögenswerten

Eine Einziehung von Vermögenswerten ist immer ein Thema, das man von Anfang an sehen muss: Beim Strafrichter, wo kleinere Delikte angeklagt werden, drohen wenn, dann eher überschaubare Einziehungsentscheidungen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.