Mit dem Bundesgerichtshof gilt für die Revisionsinstanz erst einmal grundsätzlich, dass wenn der zunächst zum notwendigen Verteidiger bestellte Rechtsanwalt allein deshalb gemäß § 143 StPO entpflichtet wurde, weil sich ein anderer Rechtsanwalt als Wahlverteidiger gemeldet hatte, es im Falle der Beendigung des Mandats grundsätzlich nicht in Betracht kommt, den neuen Verteidiger seinerseits als notwendigen Verteidiger beizuordnen. Vielmehr wird regelmäßig der frühere Pflichtverteidiger wieder zu bestellen sein (BGH, 1 StR 496/08).
(mehr …)Kategorie: Pflichtverteidigung
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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Entpflichtung des Pflichtverteidigers
Entpflichtung des Pflichtverteidigers: Die Pflichtverteidigung endet mit dem (rechtskräftigen) Abschluss des Verfahrens, siehe §143 Abs.1 StPO. Doch wie kann man den Pflichtverteidiger wechseln, wie erreicht man vorher die Entpflichtung des Pflichtverteidigers? Seit der Reform der Pflichtverteidigung Ende 2019 lässt sich diese Frage klarer beantworten.
Dabei gilt: Die Entpflichtung eines Verteidigers ist – von den im Gesetz ausdrücklich genannten Gründen abgesehen – dann zulässig, wenn der Zweck der gerichtlich bestellten Verteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet ist. Die Grenze für die Begründetheit vorgebrachter Einwände gegen den vom Gericht beigeordneten Verteidiger wird in der Situation der Entpflichtung enger gezogen (BGH, 2 StR 319/15, unter Verweis auf das BVerfG). Dem Vorsitzenden des zuständigen Spruchkörpers kommt insoweit ein Beurteilungsspielraum zu (siehe BGH, 5 StR 251/02).
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- Wir übernehmen keine Pflichtverteidigungen.
- Hinweis für Gerichte: Wir stehen auf keiner Pflichtverteidigerliste und haben kein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen im Sinne des § 142 Abs.6 S.2 StPO bekundet. Im Fall einer Beiordnung ohne vorherige Rücksprache stehen wir nicht zur Verfügung, sodass ein Fall des § 142 Abs.5 S.3 StPO vorliegt.


Wahlverteidigervollmacht und Pflichtverteidigung
Wie ist das Schicksal der Wahlverteidigervollmacht bei der Pflichtverteidigung? Nun ist der Grundsatz klar: Der auf die Pflichtverteidigerbestellung gerichtete Antrag enthält grundsätzlich die Erklärung, die Wahlverteidigung solle mit der Beiordnung enden. Soviel weiss jeder, der mit Strafverfahren zu tun hat – doch es gibt bedeutsame Einzelfragen.
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Sofortige Beschwerde bei Pflichtverteidigerbestellung
Gegen Beschlüsse im Zusammenhang mit Pflichtverteidigungen besteht regelmässig das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde. Nun konnte das Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 94/20, klarstellen, dass das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 144 Abs. 2 S. 2 StPO i.V.m. § 142 Abs. 7 StPO auch in den Fällen statthaft ist, in denen die erstmalige Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (Sicherungsverteidigers) abgelehnt wurde:
Ergänzend bemerkt der Senat, dass das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 144 Abs. 2 S. 2 StPO i.V.m. § 142 Abs. 7 StPO auch in den Fällen statthaft ist, in denen die erstmalige Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (Sicherungsverteidigers) abgelehnt wurde.
Zwar spricht die Einordnung der Regelung über die Geltung des § 142 Abs. 7 StPO als S. 2 von § 144 Abs. 2 StPO zunächst einmal dafür, dass sich der Verweis auch nur auf Rechtsmittel gegen Entscheidungen nach § 144 Abs. 2 S. 1 StPO (also die Aufhebung der Bestellung eines zusätzlichen Verteidigers) bezieht. Abgesehen davon, dass kein vernünftiger Grund erkennbar ist, warum die Bestellung oder Nichtbestellung eines (ersten) Pflichtverteidigers nach § 142 Abs. 7 StPO sowie die Aufhebung der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers, nicht aber die Bestellung oder Ablehnung der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde anfechtbar sein soll, geht der Gesetzgeber selbst von einer entsprechenden Anfechtbarkeit aller dieser Fälle aus (…)
Der Angeklagte hat auch ein Rechtsschutzinteresse bzgl. eines Rechtsmittels gegen die Nichtbestellung eines Sicherungsverteidigers. § 144 Abs. 1 StPO dient nicht nur dem öffentlichen Interesse der Verfahrenssicherung im Sinne einer effektiven Strafrechtspflege, sondern auch dem Interesse des Angeklagten an der Wahrung des Beschleunigungsgrundsatzes (vgl. BT-Drs. 19/13829 S. 49 f.).
Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 94/20Keine Pflichtverteidigung in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
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Verfahrenssichernder Pflichtverteidiger wegen langer Verfahrensdauer
Das OLG Celle (5 StS 1/20) hat sich recht umfassend zu den Änderungen im Zuge der Reform der Pflichtverteidigung 2019/2020 geäußert und dabei insbesondere festgestellt, dass heute noch seltener die Voraussetzung eines zweiten Pflichtverteidigers anzunehmen sein dürfte.
Anmerkung: In der Sache mögen die Äußerungen des OLG zutreffen; letztlich ändert es nichts daran, dass Gerichte sich zunehmend nur noch selber Beine stellen, offenkundig von der blanken Panik getrieben, Verteidiger würden auch nur einen Euro zu viel verdienen. Aus der forensischen Praxis eines Strafverteidigers sei versichert: Dem ist nicht so. Die Pflichtverteidigersätze sind lächerlich niedrig, auch wenn die verbeamteten Juristen auf der Richterbank allzu gerne vergessen, dass wir mit diesen Hungergebühren Arbeitsplätze schaffen und finanzieren sollen. Es ist schlichtweg dumm, nicht die Möglichkeit zu nutzen, durch einen zweiten Verteidiger gerade komplexere Verfahren massiv zu beschleunigen, die man auf dem Weg wirklich günstig einkaufen kann. Dass andererseits die Argumentation der Verteidiger im Hinblick auf eine hochtheoretische Corona-Erkrankung auch eher abstrus ist lasse ich mal wertneutral unkommentiert.
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Pflichtverteidiger bei Verstoß gegen das BtMG
Pflichtverteidiger bei BtMG-Verstoß: Wann steht Ihnen ein Pflichtverteidiger bei Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz („BtMG“) zu? Die Frage ist Recht simpel zu beantworten: Immer dann, wenn es um eine nicht geringe Menge Drogen geht, werden Sie in jedem Fall einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, denn selbst der schlichte Besitz einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel stellt bereits mit seiner Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr ein Verbrechen dar. Und bei einem Verbrechen können Sie einen Pflichtverteidiger beantragen.
Daher kommt auch auch bei allen anderen erheblichen Taten im BtMG eine Pflichtverteidigung in Betracht: Bei gewerbsmäßigen Taten des §29 BtMG, in allen Fällen der §§29a, 30, 30a BtMG.
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel[sp_easyaccordion id=“128626″]
Keine Pflichtverteidigung in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
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Pflichtverteidiger im Jugendstrafrecht (JGG)
Gibt es einen Pflichtverteidiger im Jugendstrafrecht (Verfahren nach dem JGG)? Selbstverständlich gibt es auch im Jugendstrafverfahren die Pflichtverteidigung, es gelten grundsätzlich die üblichen Regeln der Pflichtverteidigung. Das bedeutet, bei Anklage zum Jugendschöffengericht oder wenn ein Verbrechen im Raum steht, wird man regelmäßig über eine Pflichtverteidigung im Jugendstrafverfahren nachdenken können.
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Pflichtverteidiger: Dauer der Beiordnung
Die Dauer der Beiordnung des Pflichtverteidigers ist inzwischen in §143 StPO definiert und endet mit der Einstellung oder dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens. Das bedeutet, grundsätzlich sind mehrere Instanzen von der Pflichtverteidigung umfasst.
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Pflichtverteidiger finden – Wer sucht den Pflichtverteidiger aus?
Pflichtverteidiger finden – Wie wird ein Pflichtverteidiger ausgewählt: Sie entscheiden selber wer Ihr Pflichtverteidiger sein soll! Sie können einen Strafverteidiger aussuchen und diesen als Ihren Pflichtverteidiger benennen. Im Idealfall waren Sie so klug, sich sehr früh um einen Strafverteidiger zu bemühen, mit dem das weitere Vorgehen dann besprochen ist.
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Pflichtverteidiger wechseln: Kann man Pflichtverteidiger ändern?
Kann man den Pflichtverteidiger wechseln: Selbstverständlich – wenn Sie etwa einen Pflichtverteidiger erhalten haben obwohl Sie bereits einen Rechtsanwalt haben kann man das ändern. Allerdings tritt dieser Fall regelmäßig ein, weil Betroffene sich um nichts gekümmert haben, tatsächlich haben sie ja die Wahl ihres Pflichtverteidigers.
Inzwischen haben Sie die Möglichkeit, den Pflichtverteidiger je nach vergangener Zeit sogar recht einfach zu wechseln. Wir stehen in unserer auf das Strafrecht fokussierten Kanzlei bei Strafverteidigungen zur Verfügung und unter geeigneten Umständen auch für einen Pflichtverteidiger-Wechsel. Rufen Sie an und fragen Sie – von alleine wird nichts passieren.
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Ist der Pflichtverteidiger gut oder schlecht?
Pflichtverteidiger – Gut oder schlecht? Gerne wird die Frage gestellt, ob „der Pflichtverteidiger“ gut oder schlecht ist. Dieser Frage liegt bereits eine falsche und vor allem von US-Serien geprägte Vorstellung des Pflichtverteidiger zu Grunde. Tatsächlich ist der Pflichtverteidiger im Idealfall einfach nur der Strafverteidiger, den man sich selber aussucht.
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Was ist ein Pflichtverteidiger?
Was ist ein Pflichtverteidiger: Ein „Pflichtverteidiger“ ist ein ganz normaler Rechtsanwalt. Dieser Rechtsanwalt ist im Rahmen einer Beiordnung auf Staatskosten tätig ist, ohne dass es irgendwelche sonstigen Einschränkungen gibt – es geht also um Ihren Verteidiger „auf Staatskosten“. Die Strafprozessordnung sieht dabei zwingend für bestimmte Fälle der Strafverteidigung einen so genannten „Pflichtverteidiger“ vor, es handelt sich hierbei mit dem Gesetz um Fälle der „notwendigen Verteidigung“.
Ein Pflichtverteidiger ist kein Rechtsanwalt der für das Gericht oder den Staat arbeitet! Mit „Pflichtverteidiger“ bezeichnet das Gesetz alleine den notwendigen Verteidiger, der auf Staatskosten beigeordnet wird.
Es geht darum, dass jemand nicht ohne Rechtsanwalt in bestimmten Strafprozessehen (alleine) stehen darf. Der Pflichtverteidiger ist damit nur beschreibend gemeint, es geht nicht um einen bestimmten Rechtsanwalt oder gar um einen Rechtsanwalt der „für das Gericht arbeitet“ – so etwas gibt es nicht! Pflichtverteidiger sind Rechtsanwälte und wenn Sie alles richtig machen bekommen Sie genau den Anwalt, den Sie sich selber ausgesucht haben.
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Kann man einen Haftbefehl aufheben lassen?
Haftbefehl aufheben lassen: Der Schock sitzt tief, wenn man nach der überraschenden Festnahme plötzlich vor dem Haftrichter sitzt, der einen Haftbefehl verkündet. Oder man gar erfährt, dass man von der Polizei mit einem bereits bestehenden Haftbefehl gesucht wird. Dann kommt sofort die Frage, ob man einen Haftbefehl aufheben lassen kann.
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Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale BeweismittelDazu auch bei uns:
- Untersuchungshaft – was ist zu tun?
- Hausdurchsuchung, was ist zu tun?
- Wie ist das Leben / der Alltag in der Untersuchungshaft
- Informationen zur Pflichtverteidigung
- Die Haftvorführung

Pflichtverteidigung bei Strafbefehl: Anhörung des Betroffenen erforderlich
Wenn ein Strafbefehl in laufender Hauptverhandlung oder auch unmittelbar auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgt der eine Freiheitsstrafe zur Bewährung vorsieht, ist es immer noch Usus in der Justiz, kurzerhand einen Verteidiger auszuwählen ohne den Betroffenen anzuhören. Insoweit ist kurz darauf zu verweisen, dass der Gesetzgeber das so nicht will – und zwar ausdrücklich, nachdem er den §408b StPO geändert hat
Die derzeit umstrittene Verpflichtung des Gerichts, dem Beschuldigten auch im Strafbefehlsverfahren zunächst selbst die Aus- wahl eines Verteidigers zu ermöglichen, ist sachgerecht. Denn auch im Zusammenhang mit dem Erlass eines Strafbefehls, der eine Freiheitsstrafe als Rechtsfolge vorsieht, ist die Möglichkeit zur Beratung durch den Verteidiger des Vertrauens zu gewährleisten.
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, dort Seite 57Also: Es ist nunmehr endlich immer erst der Betroffene anzuhören. Wenn man dann in der Hauptverhandlung sitzt und die StA gegen den ausgebliebenen Angeklagten den Erlass eines Strafbefehls beantragt, dann gibt es wohl nur noch ein „sauberes“ Vorgehen: Antrag ins Protokoll aufnehmen, festhalten dass das Gericht dem Antrag zu folgen gedenkt und Erlass des Strafbefehls nach Anhörung des Angeklagten zur Auswahl eines Verteidigers seines Vertrauens folgen wird. Ist mehr Arbeit, aber dafür nun (endlich) umso sauberer.
Keine Pflichtverteidigung in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
- Wir übernehmen keine Pflichtverteidigungen.
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Pflichtverteidiger im Strafverfahren bei drohendem Bewährungswiderruf
Pflichtverteidigung bei drohendem Bewährungswiderruf: Immer wieder tun sich Gerichte damit schwer, einen Pflichtverteidiger beizuordnen, obwohl neben der neu zu verhandelnden Anklage in bereits laufender Bewährung ein Widerruf droht.
Der Widerruf von Bewährungen und der Kampf um Bewährungen gehört zu unserem strafprozessualen Alltag – und wir sind hier sehr erfolgreich, denn: nach unserer Erfahrung steckt hier viel verborgenes Potenzial – das wegen der kurzen Beschwerdefrist oft untergeht! Gerade Amtsgerichte unterschätzen die besonderen Umstände und nehmen gerne vorschnell, etwa bei nur mangelndem Kontakt mit dem Bewährungshelfer, einen Widerrufsgrund an. Beachten Sie dazu unseren zusammenfassenden Beitrag zum Thema Bewährungswiderruf sowie den Beitrag zur mehrfachen Bewährung. Wenn Sie akuten Beratungsbedarf haben: Mail oder Messenger-Nachricht senden … und zwar sofort!
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