Anklageschrift

Was ist die Anklageschrift: Wenn die Ermittlungen genügenden Anlass zur “Erhebung der öffentlichen ” geben, so erhebt die Staatsanwaltschaft entsprechend §170 Abs. 1 diese “öffentliche Klage” durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht. Das Gericht übersendet Ihnen die Anklageschrift dann zur Stellungnahme vor der Eröffnung. Dabei gibt es mit dem Gesetz einige Mindestanforderungen an die Anklageschrift, so muss sie ausdrücklich benennen

  • den Angeschuldigten,
  • die Tat, die ihm zur Last gelegt wird,
  • Zeit und Ort ihrer Begehung,
  • die gesetzlichen Merkmale der Straftat und
  • die anzuwendenden Strafvorschriften
  • die Beweismittel
  • das Gericht, vor dem die stattfinden soll
  • der Verteidiger (wenn es einen gibt)

Gerade bei Tat, Tatzeit und Tatort muss genau hingesehen werden, hier gilt es, die so genannte Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift im Blick zu haben. Dass eine Anklageschrift mitunter nicht unterschrieben ist, ist dagegen nicht genereller Kritik ausgesetzt.

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Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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