Immer wieder liest und hört man – leider auch in der Presse – derzeit die Aussage „Nach ACTA ist es möglich…“ oder „Mit ACTA könnte es passieren, dass …“. Diese Aussage ist juristisch m.E. unsinnig, egal was dahinter folgt. Das liegt daran, dass es sich bei ACTA um einen Vertrag handelt, mit dem sich die Vertragsparteien zumindest zu einzelnen Maßnahmen verpflichten sollen. ACTA ist keine Ermächtigungsgrundlage für staatliche Maßnahmen, was auch Unsinn wäre, da die hier unterzeichnenden Vertragsparteien als souveräne Staaten ohnehin die Gesetzeshoheit für Ihr Staatsgebiet haben und (in den jeweiligen verfassungsrechtlichen Grenzen) ohnehin etwas tun können.
Dass ACTA Druck auf die Provider recht offen zwischen den Zeilen „gut findet“, liegt auf der Hand. Dennoch hat die Unterzeichnung oder Ablehnung von ACTA durch einen einzelnen Mitgliedsstaat aber keine Bedeutung für die Frage, ob dann Netzsperren folgen können. Das können sie ohnehin, da die jeweiligen Mitgliedsstaaten bereits die Gesetzgebungskompetenz für diese Maßnahme haben! Daher: Wer ACTA kritisiert, weil danach etwas passieren kann, der hat das Problem nicht verstanden. Es geht nicht darum, was passieren kann bei einem völkerrechtlichen Vertrag, sondern darum, was passieren muss! Und wer dann auch noch argumentiert, dass es alleine an ACTA liegt, dass vielleicht in Deutschland Anschlusssperrungen kommen können, der verharmlost am Ende das wahre Problem: Nämlich dass diese Sperren so oder so kommen können. Und vielleicht auch kommen werden. Gleich was mit ACTA geschieht.
Zum Thema:
- D&O-Versicherung und das automatische Vertragsende bei Insolvenz - 23. Januar 2025
- Sozialversicherungsbeiträge im Wirtschaftsstrafrecht - 23. Januar 2025
- Jugendstrafrecht und seine Anwendung - 23. Januar 2025