Vorsicht vor offenen WLAN

Bei der WELT findet sich eine Warnung vor „kostenlosen Hotspots“, die nur zu unterstreichen ist: Wer einen fremden, unbekannten Hotspot findet und nutzt, muss sich des Risikos bewusst sein, dass der darüber abgewickelte Datenverkehr abgehört werden kann. Wer dann z.B. ohne vernünftige Verschlüsselung seine Mails abholt, riskiert nicht nur, dass die Mails an sich – ja sogar die Zugangsdaten zum Postfach vom WLAN-Betreiber abgefangen werden können. Der technische Aufwand hierzu ist, um es nett auszudrücken, minimal.

Auch scheinbar vertrauenswürdige WLAN sind da kein Orientierungspunkt: Jeder kann sein Netz nennen wie er möchte, z.B. „T-Online Hotspot“. Daneben kann man sogar noch weiter gehen und anfangen Zahlungsdaten abzufragen. Etwa dass man seine Kreditkartendaten angeben soll, um 1h zu surfen – mit einem lokalen Proxy lässt sich das geschickt gestalten. Naives Vertrauen kann an dem Punkt richtig teuer werden.

Fazit: Offene WLAN nutzen um Mails abzuholen? In der Theorie ja, in der Praxis bitte nur wenn man weiss, was man tut. Der Mail-Client muss so eingerichtet sein, dass Zugangsdaten und Mails nur verschlüsselt transportiert werden. Und wer Webseiten aufruft um dort Login-Daten etc. einzugeben, der sollte eine https-Übertragung zwingend nutzen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.