Vergaberecht: Zum Ausschluss eines Gebots wegen Unauskömmlichkeit

Das OLG München (Verg 10/14) stellt zu Recht fest:

Selbst wenn man mit der Beschwerdeführerin die von ihr vorgetragene Berechnung zugrundelegt, bleibt die Beschwerdegegnerin nur 9 % hinter dem Durchschnittsstundenverrechnungssatz der übrigen Bieter zurück. Dies ist keine eklatante Abweichung und die Bezugnahme auf den Durchschnitt impliziert ja, dass es andere Bieter gegeben hat, welche ebenfalls unter dem von der Beschwerdeführerin mitgeteilten Wert lagen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.