Verbreitung von “Prank”-Video unzulässig

Das Landgericht Düsseldorf, 12 O 309/20, hatte sich mit einem so genannten “Prank”-Video zu beschäftigen. Hier wurde jemand versteckt dabei gefilmt, wie er sich verhält, wenn er auf der Strasse angesprochen wird mit den Worten:

„Hast Du ganz kurz 10 Minuten Zeit und 20cm Platz.“

Wenig überraschend ist die Verbreitung von Bildaufnahmen dieser Art ohne Einwilligung zu unterlassen, das Gericht nahm einen Verfahrenswert von 14.000 Euro an, was empfindliche Verfahrenskosten auslösen dürfte.

Insgesamt ist daran zu erinnern, dass nur weil etwas Mode oder verbreitet ist, es noch lange nicht zulässig sein muss – die diversen über soziale Medien geteilten so genannten “Prank”-Videos dürften jedenfalls dann rechtswidrig in ihrer Verbreitung sein, wenn keine Einwilligung des Betroffenen eingeholt wurde. Dass man sie im öffentlichen Raum erstellt hat, dürfte daran wenig ändern, sondern vielmehr die Schutzbedürftigkeit der (arglosen) Betroffenen sogar noch erhöhen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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