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Verbreitung von „Prank“-Video unzulässig

Das Landgericht Düsseldorf, 12 O 309/20, hatte sich mit einem so genannten „Prank“-Video zu beschäftigen. Hier wurde jemand versteckt dabei gefilmt, wie er sich verhält, wenn er auf der Strasse angesprochen wird mit den Worten:

„Hast Du ganz kurz 10 Minuten Zeit und 20cm Platz.“

Wenig überraschend ist die Verbreitung von Bildaufnahmen dieser Art ohne Einwilligung zu unterlassen, das Gericht nahm einen Verfahrenswert von 14.000 Euro an, was empfindliche Verfahrenskosten auslösen dürfte.

Insgesamt ist daran zu erinnern, dass nur weil etwas Mode oder verbreitet ist, es noch lange nicht zulässig sein muss – die diversen über soziale Medien geteilten so genannten „Prank“-Videos dürften jedenfalls dann rechtswidrig in ihrer Verbreitung sein, wenn keine Einwilligung des Betroffenen eingeholt wurde. Dass man sie im öffentlichen Raum erstellt hat, dürfte daran wenig ändern, sondern vielmehr die Schutzbedürftigkeit der (arglosen) Betroffenen sogar noch erhöhen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.