Unfall: Lückenhaftes Sachverständigengutachten

Ergibt sich aus dem Schadengutachten, dass die Reparaturkosten in der Nähe des Wieder­beschaffungswerts liegen, darf der Geschädigte auf die Richtigkeit vertrauen.

Dass der Gutachter dabei einen Achsschaden ohne Vermessung, sondern nur auf der Grundlage einer Probefahrt diagnostiziert hat, mag im Ergebnis bedenklich sein. Der Geschädigte kann eine solche Lückenhaftigkeit des Gutachtens aber nicht erkennen. So entschied es das Land­gericht Lübeck (2 O 298/19).

Wenn sich der Geschädigte auf der Grundlage des Schadengutachtens zu einer Ersatzbeschaf­fung entschließt und diese auch vornimmt, kann der Versicherer die Reparaturkosten nicht im Nachhinein auf einen Reparaturschaden herunterrechnen. Hält der Versicherer den Achsscha­den nicht für nachgewiesen, kann er versuchen, den Schadengutachter in Regress zu nehmen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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