Überraschend unbekannt ist, dass die Polizei in eigener Kompetenz Wohnungsdurchsuchungen vornehmen kann: Entsprechend § 41 Abs. 1 Nr. 2 PolG NW kann die Polizei eine Wohnung nur dann betreten und durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache befindet, die nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 PolG NW sichergestellt werden…WeiterlesenErlass einer Durchsuchungsanordnung nach Polizeigesetz NRW
Schlagwort: Wohnungsverweisung
Eine Wohnungsverweisung durch die Polizei bedeutet, dass eine Person aufgrund eines konkreten Vorfalls oder einer Gefährdungslage aus der Wohnung verwiesen wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Nachbar sich durch laute Musik oder Streitigkeiten gestört fühlt und die Polizei gerufen wird. Wenn die Beamten vor Ort feststellen, dass die Situation eskalieren könnte, können sie eine Wohnungsverweisung aussprechen, um die Beteiligten zu trennen und die Situation zu beruhigen.
Die betroffene Person darf die Wohnung dann für eine bestimmte Zeit nicht betreten oder sich in der Nähe aufhalten. Die Dauer der Wohnungsverweisung variiert je nach Situation und kann einige Stunden bis zu mehreren Tagen betragen. Wird die Wohnungsverweisung nicht befolgt, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir als Strafverteidiger sind hier nicht tätig sondern übernehmen nur Strafverfahren.
Wohnungsverweisung bei häuslicher Gewalt: Im Fall häuslicher Gewalt sollte die Polizei hinzugerufen werden, diese kann vor Ort ein mehrtätiges Rückkehrverbot aussprechen und den gewalttätigen Partner der Wohnung für diese Zeit verweisen. Das Verwaltungsgericht Aachen (6 L 1619/17) konnte sich zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Anordnung einer solchen Wohnungsverweisung mit einem Rückkehrverbot äussern, ich nutze dies,…WeiterlesenRechtliche Voraussetzungen der Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot
Leider keineswegs selten: Ein Ehemann schlägt seine Frau in der häuslichen Wohnung. Die gerufene Polizei verhängt daraufhin eine Wohnungsverweisung und ein Rückkehrverbot im Einklang mit §34a PolG NW. Demzufolge kann die Polizei eine Person zur Abwehr einer von ihr ausgehenden gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer anderen Person aus einer Wohnung, in der…WeiterlesenPrügelnder Ehemann darf Weihnachten nicht zu Hause feiern