Der Bundesgerichtshof (I ZR 252/14) hat sich zur Werbung mit Kundenmeinungen geäußert und festgestellt: Wer im Internet mit „garantiert echten Meinungen“ wirbt, muss deutlich darüber aufklären, dass ein zwischen Unternehmen und Kunden vorgesehenes Schlichtungsverfahren die Berücksichtigung negativer und neutraler Anbieterbewertungen einschränken kann. (…) Wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, erweckt eine Werbung mit „garantiert echten…WeiterlesenWerberecht: Werbung mit Kundenmeinungen
Schlagwort: Blickfangwerbung
Unter Blickfangwerbung versteht man im wettbewerbsrechtlichen Sinne eine Werbemaßnahme, die das Interesse des Verbrauchers weckt und ihn veranlasst, sich näher mit der beworbenen Ware oder Dienstleistung zu befassen. Aufmerksamkeitswerbung kann dabei sowohl durch auffällige Bilder, Farben oder Texte als auch durch besonders günstige Preise oder Sonderangebote erzeugt werden.
Allerdings gibt es im deutschen Wettbewerbsrecht Regeln, die den Einsatz von Blickfangwerbung einschränken. So darf die Werbung nicht irreführend sein und keine falschen oder übertriebenen Aussagen enthalten. Wird also mit einem Preis oder einer Eigenschaft geworben, muss dies auch der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann es sich um unlautere Werbung handeln.
Außerdem muss eine Werbung klar und eindeutig sein, damit der Verbraucher sie richtig verstehen kann. Wenn also eine Werbung durch unklare oder missverständliche Formulierungen den Eindruck erweckt, dass ein bestimmter Vorteil oder eine bestimmte Eigenschaft vorhanden ist, obwohl dies nicht der Fall ist, kann auch dies als unlautere Werbung angesehen werden.
Insgesamt gilt: Blickfangwerbung ist grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht irreführend oder unlauter ist und keine falschen oder übertriebenen Aussagen enthält.
Die Entscheidung des BGH vom 18. Dezember 2014 (Az.: I ZR 129/13 = GRUR 2015, 698 – Schlafzimmer komplett, hier bei uns) kommt in der instanziellen Rechtsprechung an. Dies zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6 W 99/15), das in seinem Leitsatz feststellt: Auch eine unzutreffende Blickfangangabe in einer Werbeanzeige führt dann nicht…WeiterlesenBlickfangwerbung: Sternchenhinweis vor geschäftlicher Entscheidung obsolet?
Hinweis auf Kosten bei Service-Nummer mittels Sternchenhinweis ist ausreichend.WeiterlesenBGH zur Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistungen nach §66a TKG
Überblick über irreführende Werbung: Welche Werbeaussagen sind unzulässig?WeiterlesenÜberblick: unzulässige Werbeaussagen – irreführende Werbung
Auch beim Landgericht Saarbrücken (10 S 185/12) ging es um Branchenbuch-Abzocke. Dabei stellte das Gericht fest, dass auch das Erwähnen eines Preises nicht ausreicht, wenn er zu klein geschrieben ist: Eine Entgeltabrede für die Eintragung in ein Branchenverzeichnis im Internet, mit welcher der Empfänger eines Formularschreibens aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes nicht rechnen musste, kann auch…WeiterlesenEntgeltabrede in einem Formularschreiben für einen Online-Brancheneintrag als überraschende Klausel
Blickfangwerbung: Ein Sternchenhinweis ist nicht zwingend notwendig wenn mit einem Blickfang geworben wird.WeiterlesenBlickfangwerbung: Sternchenhinweis nicht zwingend notwendig
Beim Landgericht Arnsberg (8 O 10/15) ging es um eine unklar Verkaufsanzeige für Sonnenschirme, wobei nicht eindeutig war, ob im Kaufpreis nur der schirm oder auch der Schirm mit beschwerenden Betonplatten enthalten war. Das Gericht stellt insoweit nochmals die aktuelle Rechtsprechung klar: Der Inhalt der beanstandeten Werbeanzeige ist auch „zur Täuschung geeignet“ im Sinne des…WeiterlesenFernabsatz: Verkaufsangebot mit unklarem Umfang ist wettbewerbswidrig
Auch beim LG Freiburg (12 O 105/14) ging es um den berühmten Sternchenhinweis in der Werbung. Dabei stellte das Landgericht nochmals klar: Es braucht zur Vermeidung einer Irreführung bei Verwendung von „Sternchen“ eines aufklärenden Hinweises, der an dem Blickfang der restlichen Werbung teilhat. Es ist unzureichend, solchen Hinweispflichten mit einem Verweis auf das Internet genügen…WeiterlesenWerbung mit Fußnoten – Sternchenhinweis muss sichtbar erklärt werden, Hinweis auf Internet reicht nicht
Das LG München I (33 O 13190/12) hat mit Urteil vom 28.08.2012 festgehalten, dass zwar grundsätzlich so genannte „Sternchenhinweise“ wettbewerbsrechtlich erlaubt sind – aber sie dürfen nicht „missbraucht“ werden, um eine im Blickfang präsentierte falsche Aussage plötzlich doch richtig erscheinen zu lassen. Es ging um die Werbung mit dem Aufreißer „10% auf alles“, wobei sich…WeiterlesenWerberecht: „10% auf alles“ nur ohne Einschränkung nach Sternchenhinweis in Fußnote
Inzwischen kommt kaum eine Werbeanzeige ohne sie aus: Die unvermeidlichen Fußnoten oder auch „Sternchenhinweise“. Getreu dem Motto: In großer Schrift möglichst viel versprechen und dann in kleiner Schrift wieder einschränken. Grundsätzlich sind solche Sternchenhinweise durchaus zulässig – immer wieder wird aber im konkreten Fall gestritten, was genau geht. Das OLG Köln (6 U 238/11) hat…WeiterlesenWerberecht: OLG Köln zur Zulässigkeit von Fußnoten in Werbeanzeigen
Der Bundesgerichtshof (I ZR 173/11) hat sich mit der Werbung mittels „Sternchenhinweis“ beschäftigt. Im Kern kennt das heute jeder, speziell wenn Telefon-/Mobilfunkverträge beworben werden: Da wird etwas genannt, also z.B. ein schöner Preis, und dann dahinter ein Sternchen plaziert. In sehr kleiner Schrift finden sich dann irgendwo die mehrere Zeilen langen Einschränkungen dazu. Die rechtliche…WeiterlesenSternchenhinweis: BGH zur Werbung mit Fußnoten beim Blickfang
In Warnhinweisen über Produktgefahren muß die Art der drohenden Gefahr deutlich herausgestellt werden. Jedenfalls dann, wenn erhebliche Körper- oder Gesundheitsschäden durch eine Fehlanwendung des Produkts entstehen können, muß der Produktverwender aus dem Warnhinweis auch erkennen können, warum das Produkt gefährlich werden kann. Steht in einem Produkthaftungsprozeß fest, daß ein Hersteller objektiv seine Instruktionspflichten bei der…WeiterlesenBGHZ 116, 60 – Dauernuckeln