Filesharing: Auskunftspflicht für Sharehoster (?)

Während das OLG Düsseldorf (I-20 U 59/10) letztes Jahr noch eine (Störer-)Haftung von Sharehostern wie z.B. Rapidshare im Kern verneint hat, wurde dieses Jahr vor dem OLG Köln (6 U 87/10) ein neuer Weg eingeschlagen: Das OLG Köln stellt fest, dass ein Sharehoster – auch wenn er in der Schweiz ansässig ist – nach deutschen Recht (hier: §101 UrhG) verpflichtet ist, Daten über seine Nutzer heraus zu geben. Dabei darf insbesondere die EMail-Adresse herausgegeben werden und es stellen sich hierbei keine Probleme wegen des schweizerischen Datenschutzrechts.

Was das für die Zukunft bedeutet ist noch offen. Jedenfalls zeigt sich, wie schon länger erwartet, dass zunehmend die Sharehoster und deren User in den Fokus der Rechteinhaber gelangen. Wer dann noch dort Uploads vornimmt und dabei eine zurückverfolgbare EMail-Adresse nutzt (zB eine T-Online-Adresse) könnte zunehmend in den Griff der Rechteinhaber gelangen. Im Ergebnis ist es auf jeden Fall nur Konsequent, dass die Rechteinhaber zunehmend auch diese Plattformen in die Verantwortung ziehen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.