OLG Hamburg: Kein grundsätzliches Verbot von Bewertungsplattformen

Das OLG Hamburg (5 U 51/11) hat klargestellt, dass es keine Möglichkeit gibt, grundsätzlich („ins Blaue hinein“) die Bewertung des eigenen Unternehmens auf einer Bewertungsplattform zu untersagen. Dazu führte das OLG in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung aus, dass es grundsätzlich im allgemeinen Interesse liegt, Unternehmen bewerten zu können. Hinsichtlich der typischen Argumente gilt: Zum einen ist eine Prangerwirkung nicht festzustellen, wobei zu dem bekannten „Pranger“ immer zu berücksichtigen sein wird, ob die sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht (zum Thema Pranger, vor anderem Hintergrund, siehe unseren Artikel hier). Weiterhin muss betrachtet werden, ob Unternehmen nicht schutzlos ausgeliefert sind – neben dem gerichtlichen Schutz vor unsachlichen oder falschen Bewertungen spielt dabei eine Rolle, ob da jeweilige Bewertungssystem auch die Möglichkeit bietet, Bewertungen zu beanstanden.

Es zeigt sich also: Man wird Bewertungen im Regelfall nie im Vorhinein gänzlich unterbinden lassen können, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten – wie etwa der selten zu gelingende Nachweis, dass eine Bewertungsplattform Bewertungen manipuliert. Wie man insofern am besten als Unternehmen mit solchen Bewertungsplattformen umgeht, habe ich bereits früher beschrieben.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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