Maßnahmen gegen online verfügbare Bombenhandbücher

Bomben bauen ist nicht wirklich schwer, wenn man weiß wonach man sucht und eine höhere Bildung hat (ansonsten ist die Gefahr von Selbstverletzungen proportional höher). In dem Zusammenhang ist ein historisch zu erwähnender Klassiker das berühmte “Anarchist Cookbook“.

Im Rahmen eines europaweiten Aktionstags am 1. Februar 2022 fand in der Europol-Zentrale nun eine groß angelegte Aktion statt, die sich gegen terroristische Online-Inhalte richtete, hier speziell Bombenbauanleitungen. Die EU Internet Referral Unit (EU IRU) im Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) von Europol koordinierte die Verweisaktion, an der Spezialeinheiten zur Terrorismusbekämpfung aus Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, den Niederlanden, Portugal, Spanien, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich beteiligt waren.

Man zielte auf Online-Inhalte über chemische Ausgangsstoffe für Explosivstoffe ab, die von Terrornetzwerken, einschließlich dschihadistischer, rechts- und linksterroristischer Netzwerke, verbreitet wurden. Das Ergebnis war, dass 563 Inhalte auf 106 Websites und Plattformen bewertet wurden, um sie an Online-Diensteanbieter zu verweisen, damit diese freiwillig gegen ihre Geschäftsbedingungen verstoßen. Bei den Inhalten handelte es sich nach Angaben von EUROPOL um Anleitungen, in denen unter anderem beschrieben wurde, wie man mithilfe von Vorprodukten Bomben herstellt und wie man Terroranschläge vorbereitet und ausführt.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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