Illegales Autorennen: Zur Teilnahme an einem Autorennen (i.S.d. §29I StVO) ist keine ausdrückliche vorherige Absprache nötig; vielmehr kann eine solche Teilnahme auch durch eine Beteiligung eines KFZ Führers an einer stattfindenden Wettfahrt zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten stattfinden – OLG Hamm 7.4.1997
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