Letzte Artikel von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Alle anzeigen)
- Scanner eines Paketboten ist elektronisches Gerät nach § 23 Abs. 1a StVO - 28. Dezember 2020
- BVerfG: Anspruch auf Rohmessdaten - 19. Dezember 2020
- Corona und Verzögerungsschäden aufgrund „höherer Gewalt“ - 14. Dezember 2020
Illegales Autorennen: Zur Teilnahme an einem Autorennen (i.S.d. §29I StVO) ist keine ausdrückliche vorherige Absprache nötig; vielmehr kann eine solche Teilnahme auch durch eine Beteiligung eines KFZ Führers an einer stattfindenden Wettfahrt zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten stattfinden – OLG Hamm 7.4.1997