Kindesunterhalt: Für Klassenfahrt und Nachhilfeunterricht muss extra gezahlt werden

Die Kosten einer Klassenfahrt und eines vorübergehenden Nachhilfeunterrichts eines Kindes können dem unterhaltspflichtigen Vater gegenüber als Sonderbedarf geltend gemacht werden. Dieser muss sich dann neben seinen regelmäßigen Unterhaltszahlungen zusätzlich zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Denn Kosten für eine Klassenfahrt und Nachhilfeunterricht sind nicht vorhersehbar.

Sie können deshalb bei der Festlegung des laufenden Unterhalts nicht berücksichtigt werden:

  • Selbst wenn feststeht, dass Schulkinder in der Regel Klassenfahrten unternehmen, ist nicht von vornherein absehbar, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Häufigkeit diese stattfinden und welche Kosten sie verursachen.
  • Unvorhersehbar und unkalkulierbar sind auch die Aufwendungen für Nachhilfeunterricht. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind diese ebenfalls als Sonderbedarf anzusehen, solange nicht absehbar ist, dass die Nachhilfe einen Dauerzustand darstellt, sondern lediglich der zeitlich begrenzten Überbrückung vorübergehender Schulschwierigkeiten dient (BGH, Beschluss vom 25.9.2002).
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.