Ein wenig Luft für Tauschbörsen-Nutzer?

Unter anderem Golem berichtet heute, dass deutsche Staatsanwaltschaften (allen voran in NRW) Empfehlungen zur Verfolgung von Tauschbörsen-Nutzern erarbeitet haben, die illegal Dateien kopieren:

Laut den neuen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen drohen Filesharern erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien schwarz heruntergeladen haben. Im Süden Deutschlands kommen Tauschbörsennutzer erst bei einer Schadenshöhe von etwa 3.000 Euro in Konflikt mit dem Staatsapparat. Sachsen-Anhalts Beamte agieren erst bei 3.000 Dateien oder 200 Filmen.

Dies mag beruhigen und verschafft sicherlich etwas Luft, insbesondere mit Blick auf die vielbesprochene „Kriminalisierung von Kinderzimmern und Schulhöfen“, darf aber keinesfalls als Freibrief verstanden werden. Diese Leitlinien sind keinesfalls verbindlich, sondern nur Empfehlungen – es besteht jederzeit das Risiko, auch mit geringen Mengen, ins Visier der Fahnder zu geraten.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Ich bin Softwareentwickler, in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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