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Ein wenig Luft für Tauschbörsen-Nutzer?

Unter anderem Golem berichtet heute, dass deutsche Staatsanwaltschaften (allen voran in NRW) Empfehlungen zur Verfolgung von Tauschbörsen-Nutzern erarbeitet haben, die illegal Dateien kopieren:

Laut den neuen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen drohen Filesharern erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien schwarz heruntergeladen haben. Im Süden Deutschlands kommen Tauschbörsennutzer erst bei einer Schadenshöhe von etwa 3.000 Euro in Konflikt mit dem Staatsapparat. Sachsen-Anhalts Beamte agieren erst bei 3.000 Dateien oder 200 Filmen.

Dies mag beruhigen und verschafft sicherlich etwas Luft, insbesondere mit Blick auf die vielbesprochene „Kriminalisierung von Kinderzimmern und Schulhöfen“, darf aber keinesfalls als Freibrief verstanden werden. Diese Leitlinien sind keinesfalls verbindlich, sondern nur Empfehlungen – es besteht jederzeit das Risiko, auch mit geringen Mengen, ins Visier der Fahnder zu geraten.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.