Durchsuchungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot

Mit Verfügung des Bundesministers des Innern vom 14. August 2017 wurde die Vereinigung „linksunten.indymedia“ verboten und aufgelöst, da Zweck und Tätigkeiten der Vereinigung den Strafgesetzen zuwiderliefen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten.

Die fünf Beschuldigten im Alter von 32 bis 47 Jahren stehen im Verdacht, sich wegen der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung strafbar gemacht zu haben, indem sie – ggf. gemeinschaftlich – ein vollständiges Archiv der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ im Internet veröffentlichten.

Am 2. August 2023 durchsuchten Kräfte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, unterstützt durch Beamte und Beamtinnen der Präsidien Freiburg und Einsatz, die Wohnobjekte der Beschuldigten und beschlagnahmen IT-Geräte und Speichermedien. Die Ermittlungen dauern an. (Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft)

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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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