Durchsuchungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot

Mit Verfügung des Bundesministers des Innern vom 14. August 2017 wurde die Vereinigung „linksunten.indymedia“ verboten und aufgelöst, da Zweck und Tätigkeiten der Vereinigung den Strafgesetzen zuwiderliefen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten.

Die fünf Beschuldigten im Alter von 32 bis 47 Jahren stehen im Verdacht, sich wegen der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung strafbar gemacht zu haben, indem sie – ggf. gemeinschaftlich – ein vollständiges Archiv der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ im Internet veröffentlichten.

Am 2. August 2023 durchsuchten Kräfte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, unterstützt durch Beamte und Beamtinnen der Präsidien Freiburg und Einsatz, die Wohnobjekte der Beschuldigten und beschlagnahmen IT-Geräte und Speichermedien. Die Ermittlungen dauern an. (Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft)

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Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.