Doppelte 40-Euro-Klausel: Nicht mit dem OLG München

Das OLG München (29 W 212/12) hat in einem Beschluss festgestellt, was auf Anhieb viele Shop-Betreiber freuen dürfte: Die so genannte „doppelte 40 Euro Klausel“ (dazu hier) ist nicht nötig mit dem OLG München. Allerdings ist das eindeutig eine Einzelmeinung, anders sehen das die OLGe Hamburg, 5 W 10/10; Hamm, 4 U 180/09; Koblenz, 9 U 1283/09; Stuttgart, 2 U 51/09. Also: Entwarnung im Bereich der doppelten 40 Euro Klausel? Mitnichten, es ist nur ein wenig komplizierter geworden…

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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