Das OLG München (29 W 212/12) hat in einem Beschluss festgestellt, was auf Anhieb viele Shop-Betreiber freuen dürfte: Die so genannte „doppelte 40 Euro Klausel“ (dazu hier) ist nicht nötig mit dem OLG München. Allerdings ist das eindeutig eine Einzelmeinung, anders sehen das die OLGe Hamburg, 5 W 10/10; Hamm, 4 U 180/09; Koblenz, 9 U 1283/09; Stuttgart, 2 U 51/09. Also: Entwarnung im Bereich der doppelten 40 Euro Klausel? Mitnichten, es ist nur ein wenig komplizierter geworden…
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