Analyse: Organisierte Kriminalität und Cybercrime

Unter dem Titel „Is the Mafia Taking Over Cybercrime?“ hat Jonathan Lusthaus (Director of the Human Cybercriminal Project, Department of Sociology, University of Oxford) eine recht kurzweilige Analyse zum Zusammenwirken organisierter Kriminalität (OK) und von Cybercrime vorgelegt. Bei Heise findet sich dazu eine recht gute deutschsprachige Zusammenfassung die ich hier nicht wiederholen möchte und deren Fazit letztlich ist, dass das Papier zum Ergebnis kommt, dass sich Cyberkriminelle von der Mafia auf Distanz halten und hier eher als temporär gebuchte Dienstleister agieren.

Bekämpfung von Cybrcrime

Was für mich persönlich besonders spannend in der Analyse war, ist jedoch ein anderer Aspekt: Die Bekämpfung von Cybercrime. Wenn man nämlich der These des Papiers darin folgt, dass Cybercrime nur partikular aber nicht insgesamt ein von OK geprägter Bereich ist erhält man vollkommen andere Ansätze aus Sicht staatlicher Regulierung, da Bestrebungen zur Legalisierung viel einfacher ausgerichtet werden können:

But if cybercrime is not so much an OC problem, but rather one of underemployed entrepreneurs and programmers, this offers a raft of other potential solutions to divert cybercriminal talent away from the dark side and towards legitimate industry. With appropriate planning, this is something that could be addressed through large governmental initiatives driving start-up capital to affected regions, but also on a smaller scale by individual companies and the hiring choices they make – that is, by actively recruiting from countries that produce a large amount of cybercrime.

Darüber hinaus lebt die Analyse offen, dass Cybercrime und Korruption zusammen zu sehen sind und die Bekämpfung von Korruption auch die Erscheinungsformen von Cybercrime mindern können:

The findings also suggest that supporting corruption reduction efforts in cybercrime hotspots could aid in fighting the threat.

Organisiert ist nicht gleich organisiert

Auch im Cybercrime muss organisiert vorgegangen werden, gleichwohl unterscheidet sich der organisatorische Aufbau ganz erheblich von dem der klassischen organisierten Kriminalität. Während die klassische mehrstufig mit sinkender Personenzahl bei Aufstieg in der Hierarchie verbunden ist, kann im digitalen Bereich mit erheblich weniger persönlichen Ressourcen ein deutlich weitreichender Effekt erzielt werden – als Binsenweisheit mag dabei dienen, dass (jedenfalls derzeit) der Zugriff des Cybercrime auf die Straßenkriminalität verwehrt bleibt.

Verteidigung bei Geldwäsche

Beim Vorwurf Geldwäsche verteidigen unsere Strafverteidiger professionell und ruhig, vom Vorwurf bis zur .

Ermittler rüsten auf

Umso mehr wird sich für den Staat zeigen, dass er zielgerichtet auf Cybercrime reagieren muss – während die meisten Staatsanwaltschaften spezielle Dezernate für die organisierte Kriminalität vorhalten wird man sowohl fachlich als auch was die Arbeitsweise angeht gesondert auf Cybercrime reagieren müssen, wie kürzlich auch nochmals in NRW klar gestellt wurde. Im Umkehrschluss bedeutet dies nichts anderes als dass auch Strafverteidiger sich entsprechend ausgerichtet haben müssen um den individuell agierenden Betroffenen Beratung bieten zu können.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.