Außenwirtschaftsrecht & Sanktionsrecht - Rechtsanwalt Ferner

Außenwirtschaftsrecht & Sanktionsrecht – Strafverteidigung und digitale Produkte

Sanktionen und Technologie im Außenwirtschaftsrecht

Außenwirtschaftsrecht & Sanktionsrecht in der Strafverteidigung und bei digitalen Produkten: Als Kanzlei, die Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht und Technologierecht berät, waren wir früh mit Fragen der Ausfuhr von Technologien konfrontiert. So ganz besonders im Umfeld von Software und IT-Hardware bei Waffentechnologie.

Als kleine und spezialisierte Kanzlei können (und möchten) wir nicht das gesamte Außenwirtschaftsrecht abdecken. Allerdings bieten wir im Zusammenhang mit digitalen Produkten wie Software Beratung rund um Ein- und Ausfuhr unter kritischen Aspekten. Ganz besonders dort, wo es um eigene Strafbarkeit geht. Insbesondere sind wir strafverteidigend bei Vorwürfen strafbarer Ausfuhr oder Verstoßes gegen Sanktionen. Unsere Strafverteidiger sind alle zugleich Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Jens Ferner ist zudem Fachanwalt für IT-Recht.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht und Technologie-/IT-Recht samt angrenzendem Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht.
  • Erreichbarkeit: Bevorzugt per Mail und ansonsten Rückruf, Threema oder Whatsapp
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Rechtsanwalt für Außenwirtschaftsrecht & Sanktionsrecht

Dünnes Eis bei Ein- & Ausfuhr von Technologie

Generell müssen Wirtschaftsunternehmen bei Ein- und Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen eine Vielzahl gesetzlicher Regeln im Blick haben – ebenso bei der Übertragung und dem Schutz von Know-how. Insbesondere das Zusammenspiel von Außenwirtschaftsgesetz, Außenwirtschaftsverordnung und EU-Recht – mit speziell der Dual-Use-VO – ist ein Minenfeld ohne Gleichen. Hinzu treten die internationalen Übereinkommen samt stets aktualisierter Verbotslisten.

Dabei steht nicht nur die grundsätzlich Zulässigkeit im Fokus: Es drohen empfindliche Strafen, da hier das Strafrecht das Mittel der Wahl des Gesetzgebers ist. Unsere Spezialität in diesem Bereich sind die (IT-)Technologien, speziell Software, und Know-how. Wir beraten vom Schutz eigenen Wissens, über einen geeigneten Wissenstransfer bis zum Kerngebiet strafrechtlicher Zulässigkeit einer Ein- und Ausfuhr von Software.

Häufig gefragt zum Außenwirtschaftsrecht (AWG)

Was bietet unsere Kanzlei?

Wir sind hochspezialisiert, was bedeutet, dass wir nur in Teilbereichen helfen und etwa bestehende Teams temporär unterstützen. „Unser“ Bereich sind Fragen rund um Ein- und Ausfuhr von (IT-)Technologien, speziell Software. Ergänzend wird im Bereich der BtMG-relevanten Produkte, speziell CBD, beraten.

Welche Regelungen müssen beachtet werden?

Es gibt eine Vielzahl von Regelungen, die man unmöglich in eine einheitliche Übersicht packen kann. Grundsätzlich sollte man immer folgende Vorgaben im Blick haben, wenn man sich mit Ein- oder Ausfuhr relevanter Güter oder Dienstleistungen auseinandersetzt:

  1. Dual-Use-Verordnung
  2. Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
  3. Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
  4. Ausfuhrliste (AL)
  5. Politische Grundsätze der Bundesregierung
  6. Vom Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren zum Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP
  7. Embargos
  8. Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung
  9. Feuerwaffenverordnung
Wie viel kostet unsere Beratung?

Es wird nach Stundensatz abgerechnet.

EU-Dual-Use-Verordnung

Mit der Dual-Use-Verordnung wurde ein EU-weites, einheitliches Kontrollniveau bei der Ausfuhrkontrolle etabliert, das bereits seit dem 1990ern existiert. Dabei ist zu unterscheiden: Die Kontrolle von Rüstungsgütern ist in der Kompetenz der Mitgliedsstaaten verblieben; die Dual-Use-Verordnung knüpft dagegen auf der Stufe noch vor den eigentlichen Endprodukte an, indem die zur Produktion notwendigen Ressourcen oder Know-how bereit gestellt wird.

In der Dual-Use-Verordnung fährt man dabei zweigleisig:

  1. Ausgewählte Güter wie Software und Technologie im Hochtechnologiebereich werden in so genannten „Güterlisten“ im Anhang der Verordnung dargestellt. Auf eine besondere Konstruktion kommt es dabei nicht an.
  2. Daneben hält die Dual-Use-Verordnung „Catch-all-Klauseln“ bereit, bei denen eine Genehmigungspflicht zwar im Raum steht, die aber erst dann entsteht, wenn die Endverwendung als relevant im Sinne der Verordnung einzustufen ist.

Export von Waffen

Strafverteidigend sind wir im Waffenstrafrecht tätig, das Verflechtungen mit dem Außenwirtschaftsrecht bietet: Der Export von Waffen kann zu strafrechtlichen Problemen führen, da es sowohl nationale Gesetze als auch internationale Abkommen und Sanktionen gibt, die den Handel mit Waffen regeln.

Der Export von Waffen kann im Außenwirtschaftsrecht zu strafrechtlichen Problemen führen, da es sowohl nationale Gesetze als auch internationale Abkommen und Sanktionen gibt, die den Handel mit Waffen regeln. Zu den nationalen Gesetzen gehören beispielsweise in Deutschland das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz, die den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern regeln. Diese Gesetze verbieten den Export von Waffen in bestimmte Länder oder Regionen, wenn politische oder humanitäre Bedenken bestehen, und legen strenge Genehmigungsverfahren fest, die von den zuständigen Behörden durchgeführt werden müssen.

Internationale Sanktionen können zusätzliche Auswirkungen auf Waffenexporte haben. Ein Beispiel dafür sind die Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Länder wie Iran und Nordkorea, die den Handel mit Rüstungsgütern verbieten. Natürlich spielen auch die Russland-Sanktionen eine erhebliche Rolle. Unternehmen, die gegen diese Sanktionen verstoßen, müssen mit empfindlichen Geldbußen und sogar strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Zudem spielt das Außenwirtschaftsrecht beim Export von Rüstungsgütern eine gewichtige Rolle, denn es regelt den Handel mit Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Diese Gesetze stellen sicher, dass Waffen und Waffentechnologien nicht in die Hände von Regierungen oder Gruppen gelangen, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit oder den Weltfrieden darstellen.

Insgesamt ist es für Unternehmen, die im Waffenhandel tätig sind – sei es auch nur mittelbar – von entscheidender Bedeutung, sich mit den nationalen und internationalen Gesetzen und Abkommen vertraut zu machen und sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen erfüllen, um gesetzeskonform zu handeln. Verstöße gegen diese Gesetze können nicht nur hohe Strafen nach sich ziehen, sondern natürlich auch den Ruf des Unternehmens erheblich schädigen.

Rechtliche Aspekte von Sanktionen beim Export von Mikrochips und Software außerhalb der EU

Der Export von Mikrochips und Software aus der Europäischen Union (EU) in Länder außerhalb der EU unterliegt im Außenwirtschaftsrecht einer Reihe von Gesetzen, Vorschriften und Sanktionen, die sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene gelten. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, nicht in die Hände unerwünschter Akteure gelangen. Sie sollen auch die Einhaltung internationaler Abkommen fördern und die Sicherheit und Stabilität in der Welt aufrechterhalten. In diesem Text werden die wichtigsten rechtlichen Aspekte von Sanktionen bei der Ausfuhr von Mikrochips und Software in Länder außerhalb der EU untersucht.

Außenwirtschaftsrecht: Ausfuhrkontrollen und Genehmigungen

Die Ausfuhr von Mikrochips und Software unterliegt den Exportkontrollvorschriften der EU. Diese sind in der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-use-Verordnung) festgelegt, die im Mai 2021 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung definiert sogenannte Dual-Use-Güter, also Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Mikrochips und Software können als solche Dual-Use-Güter eingestuft werden.

Unternehmen, die Mikrochips oder Software exportieren wollen, müssen zunächst prüfen, ob ihre Produkte auf der Dual-Use-Kontrollliste der EU stehen. Ist dies der Fall, benötigen sie eine Ausfuhrgenehmigung, die von den zuständigen nationalen Behörden erteilt wird. Bei der Beantragung einer solchen Lizenz müssen Unternehmen Angaben zum Endverwender, zum Verwendungszweck und zu den technischen Spezifikationen der Produkte machen.

Sanktionslisten und Embargos

Neben den Exportkontrollen müssen Unternehmen im Außenwirtschaftsrecht auch die von der EU und ihren Mitgliedstaaten verhängten Sanktionen und Embargos beachten. Sanktionen können gegen Länder, Organisationen oder Personen verhängt werden, die als Bedrohung für die internationale Sicherheit angesehen werden.

Die EU führt eine Liste von Personen, Organisationen und Ländern, gegen die Sanktionen verhängt wurden. Diese Liste wird ständig aktualisiert und kann auf der Website der Europäischen Kommission eingesehen werden. Unternehmen, die Mikrochips oder Software exportieren, sind dafür verantwortlich zu prüfen, ob der Empfänger ihrer Produkte auf dieser Liste steht.

Außenwirtschaftsrecht: Verantwortung und Haftung

Unternehmen, die gegen Exportkontrollvorschriften oder Sanktionen verstoßen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Dazu gehören Geldstrafen, der Verlust von Exportlizenzen, Handelsbeschränkungen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfolgung. Es ist wichtig, dass Unternehmen ein wirksames Compliance-Programm einführen, um sicherzustellen, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.

Exportkontrollen und Sanktionen in Drittländern

Exportkontrollbestimmungen und Sanktionen in Drittstaaten sind ebenfalls zu beachten, insbesondere wenn die Mikrochips oder Software über Drittstaaten exportiert werden oder es sich um Reexporte handelt. Einige Länder, wie z.B. die USA, haben strenge Exportkontrollgesetze, die auch für ausländische Unternehmen gelten können. Unternehmen sollten sich daher mit den jeweiligen Regelungen und möglichen Sanktionen in den betreffenden Ländern vertraut machen, um mögliche Verstöße zu vermeiden.

Technologietransfer und Know-how-Schutz

Der Export von Mikrochips und Software beschränkt sich nicht nur auf physische Produkte, sondern kann auch den Transfer von Technologie und Know-how beinhalten. Unternehmen sollten daher darauf achten, dass sie auch bei der Weitergabe von technischem Wissen und der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern die Exportkontrollvorschriften und Sanktionen einhalten.

Die Rolle der Zollbehörden

Den Zollbehörden kommt bei der Durchsetzung von Exportkontrollvorschriften und Sanktionen eine entscheidende Rolle zu. Sie sind für die Überwachung der Ausfuhren zuständig und können Ausfuhren stoppen, wenn sie feststellen, dass ein Unternehmen gegen die geltenden Vorschriften verstößt. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie mit den Zollbehörden zusammenarbeiten und alle erforderlichen Dokumente und Informationen bereitstellen, um Verzögerungen und mögliche Strafen zu vermeiden.

Zusammenfassung zum Zusammenspiel von Sanktionsrecht und digitalen Produkten

Der Export von Mikrochips und Software aus der EU in Länder außerhalb der EU unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Sanktionen. Unternehmen, die solche Produkte exportieren wollen, müssen sicherstellen, dass sie die Dual-Use-Verordnung, die EU-Sanktionslisten, die Exportkontrollen und Sanktionen in Drittländern sowie die Bestimmungen zum Technologietransfer und Know-how-Schutz einhalten.

Weiterhin sollten sie ein effektives Compliance-Programm implementieren und eng mit den Zollbehörden zusammenarbeiten, um mögliche Verstöße und Sanktionen zu vermeiden. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften tragen Unternehmen dazu bei, die internationale Sicherheit und Stabilität zu wahren und die Weitergabe sensibler Technologien an unerwünschte Akteure zu verhindern.

Beiträge zum Sanktionsrecht und Außenwirtschaftsrecht