Weltweiter Stand der Gesetzgebung zur Computerkriminalität 2022

Weltweit gibt es Fortschritte bei der Verschärfung der Strafgesetze zur Cyberkriminalität. Dies hat das Programmbüro für Cyberkriminalität des Europarats (C-PROC) in einem aktualisierten kursorischen Überblick über den “Globalen Stand der Gesetzgebung zur Cyberkriminalität” bestätigt, der den Stand vom 31. Januar 2022 wiedergibt.

Aktueller Stand ist, dass 128 UN-Mitgliedstaaten (66 %) Straftaten gegen und mit Hilfe von Computern weitgehend im Einklang mit dem Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität unter Strafe gestellt haben. Dies bedeutet einen erheblichen Anstieg in den zwei Jahren seit der letzten Erhebung, insbesondere in der afrikanischen Region und seit kurzem auch im Pazifikraum.

Auch bei den verfahrensrechtlichen Befugnissen zur Sicherung elektronischer Beweismittel ist eine Zunahme zu verzeichnen: 93 Staaten (48 %) verfügen nun über Bestimmungen, die den Artikeln 16 bis 21 des Budapester Übereinkommens entsprechen.

Und 80 Staaten sind entweder Vertragsparteien des Übereinkommens über Computerkriminalität, haben es unterzeichnet oder wurden aufgefordert, ihm beizutreten.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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