Weltweiter Stand der Gesetzgebung zur Computerkriminalität 2022

Weltweit gibt es Fortschritte bei der Verschärfung der Strafgesetze zur Cyberkriminalität. Dies hat das Programmbüro für Cyberkriminalität des Europarats (C-PROC) in einem aktualisierten kursorischen Überblick über den “Globalen Stand der Gesetzgebung zur Cyberkriminalität” bestätigt, der den Stand vom 31. Januar 2022 wiedergibt.

Aktueller Stand ist, dass 128 UN-Mitgliedstaaten (66 %) Straftaten gegen und mit Hilfe von Computern weitgehend im Einklang mit dem Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität unter Strafe gestellt haben. Dies bedeutet einen erheblichen Anstieg in den zwei Jahren seit der letzten Erhebung, insbesondere in der afrikanischen Region und seit kurzem auch im Pazifikraum.

Auch bei den verfahrensrechtlichen Befugnissen zur Sicherung elektronischer Beweismittel ist eine Zunahme zu verzeichnen: 93 Staaten (48 %) verfügen nun über Bestimmungen, die den Artikeln 16 bis 21 des Budapester Übereinkommens entsprechen.

Und 80 Staaten sind entweder Vertragsparteien des Übereinkommens über Computerkriminalität, haben es unterzeichnet oder wurden aufgefordert, ihm beizutreten.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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