Weltweiter Stand der Gesetzgebung zur Computerkriminalität 2022

Weltweit gibt es Fortschritte bei der Verschärfung der Strafgesetze zur Cyberkriminalität. Dies hat das Programmbüro für Cyberkriminalität des Europarats (C-PROC) in einem aktualisierten kursorischen Überblick über den „Globalen Stand der Gesetzgebung zur Cyberkriminalität“ bestätigt, der den Stand vom 31. Januar 2022 wiedergibt.

Aktueller Stand ist, dass 128 UN-Mitgliedstaaten (66 %) Straftaten gegen und mit Hilfe von Computern weitgehend im Einklang mit dem Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität unter Strafe gestellt haben. Dies bedeutet einen erheblichen Anstieg in den zwei Jahren seit der letzten Erhebung, insbesondere in der afrikanischen Region und seit kurzem auch im Pazifikraum.

Auch bei den verfahrensrechtlichen Befugnissen zur Sicherung elektronischer Beweismittel ist eine Zunahme zu verzeichnen: 93 Staaten (48 %) verfügen nun über Bestimmungen, die den Artikeln 16 bis 21 des Budapester Übereinkommens entsprechen.

Und 80 Staaten sind entweder Vertragsparteien des Übereinkommens über Computerkriminalität, haben es unterzeichnet oder wurden aufgefordert, ihm beizutreten.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.