Verwendung eines fremden Namens als Internetadresse


Ein unbefugter Namensgebrauch im Rahmen einer Internetadresse kann zu einer Zuordnungsverwirrung und einer Verletzung schutzwürdiger Interessen der betroffenen Person führen: Verwendet ein Dritter einen fremden Namen namensmäßig im Rahmen einer Internetadresse, tritt eine Zuordnungsverwirrung ein, weil der Verkehr in der Internetadresse einen Hinweis auf den Namen des Betreibers des jeweiligen Internet-Auftritts sieht. Das LG Coburg, 12 O 68/21, führt hierzu aus:

Wird der eigene Name durch einen Nichtberechtigten als Domain-Name unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „.de“ registriert, wird dadurch über die Zuordnungsverwirrung hinaus ein besonders schutzwürdiges Interesse des Namensträgers beeinträchtigt, da die mit dieser Bezeichnung gebildete Internet-Adresse nur einmal vergeben werden kann (BGH, Urteil vom 24.4.2008 – I ZR 159/05 (OLG Düsseldorf) afilias.de, GRUR 2008, 1099; BGHZ 149, 191 [199] = GRUR 2002, 622 = NJW 2002, 2031 – shell.de; BGHZ 155, 273 [276 f.] = GRUR 2003, 897 = NJW 2003, 2978 – maxem.de; BGHZ 171, 104 Rdnr. 11 = GRUR 2007, 811 = NJW 2007, 2633 – grundke.de).

Die im Übrigen vergleichbaren Sachverhalte unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der Beklagte den geschützten Namen unter einer ausländischen (nämlich „.com“) Top-Level-Domain (TLD) hat registrieren lassen. Dies rechtfertigt aber keine andere Beurteilung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.4.2010 – 6 U 208/09 (LG Köln) MMR 2010, 616).

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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