Im Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) zwei Klagen zur Doppelbesteuerung der Renten als unbegründet abgewiesen. Für spätere Rentenjahrgänge zeichnet sich für den BFH wegen der Abschmelzung des Rentenfreibetrags indes eine Doppelbesteuerung ab. Hiergegen haben die Steuerpflichtigen nun Verfassungsbeschwerden eingelegt.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierauf insofern reagiert, dass Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005 vorläufig ergehen, in denen Leibrenten oder andere Leistungen aus einer Basisversorgung erfasst sind.
Beachten Sie: Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat angekündigt, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Steuerreform auf den Weg zu bringen, die die Vorgaben des BFH erfüllt. Gemäß Pressemitteilung scheint das BMF aber Änderungen (erst) für künftige Rentenjahrgänge ab 2025 anzustreben. Die weitere Entwicklung bleibt vorerst abzuwarten.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.