Veraltete Anschrift in SSL-Zertifikat ist keine Irreführung

Dass in einem (SSL-)Herkunftszertifikat einer Webseite eine veraltete Anschrift des Verantwortlichen angegeben wird, ist mit dem OLG Frankfurt (6 U 150/19) kein Umstand, der eine Irreführung von Verbrauchern begründen kann:

Zwar ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer den Hinweis auf eine deutsche Adresse des Unternehmens als Qualitätsmerkmal auffasst. Es ist jedoch fernliegend, dass er sich hierüber durch einen Blick in die Zertifikate vergewissern würde, mit denen die (…) zudem auch nicht wirbt. Es kommt hinzu, dass das E-Zertifikat nur den Webseitenbetreiber authentifiziert. Das muss nicht zwingend derjenige sein, der auf der Seite Waren oder Dienstleistungen anbietet.

Es ist mit dieser Rechtsprechung im Ergebnis daher fernliegend, dass sich ein Verbraucher über einen Blick in die Zertifikate vergewissert, wo der Verantwortliche seinen Sitz hat bzw. haben soll.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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