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Kein Fahrverbot bei durch „Mitzieheffekt“ verursachtem Rotlichtverstoss

Das OLG Karlsruhe (2 (6) SsBs 558-09) hat festgestellt, dass bei einem Rotlichtverstoss dann von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, sofern dies durch den „Mitzieheffekt“ verursacht wurde. Darunter wird die Situation verstanden, dass jemand für „seine“ Spur eine eigene Ampel hat und anfährt, obwohl diese noch auif Rot geschaltet ist, weil die Ampel für die…WeiterlesenKein Fahrverbot bei durch „Mitzieheffekt“ verursachtem Rotlichtverstoss